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Veröffentlicht am 13. November 2019

Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil

Nach der Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).

Die Modelldokumentation beschreibt die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die dem minimalen Geodatenmodell zugrunde liegen. Ausserdem enthält sie die fachlichen Definitionen für den Datensatz «Wohnungsinventar» und Zweitwohnungsanteil».