Schutz des Kulturlandes

Ohne die knappe und nicht erneuerbare Ressource Boden kann die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben nicht erbringen. Die Interessen an einem besseren Kulturlandschutz sind vielfältig und umfassen nicht nur die Ernährungssicherung

Sachplan Fruchtfolgeflächen

Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) verpflichtete der Bund 1992 die Kantone, ihre besten Ackerböden langfristig zu erhalten.

Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan FFF gutgeheissen. Der schweizweite Mindestumfang an FFF von 438'460 Hektaren und die von den Kantonen zu sichernden Kontingente wurden mit der Überarbeitung nicht verändert, es wurde jedoch der Vollzug des Sachplans einheitlicher geregelt. Neu dazugekommen sind Grundsätze betreffend die Kompensation von verbrauchten FFF. Der Erläuterungsbericht zum Sachplan ersetzt die Vollzugshilfe von 2006.
Zusätzliche Informationen sind auf der Webseite des ARE verfügbar (siehe Links).

Behördenbeschwerderecht (Art. 34 Abs. 3 RPG und Art. 46 Abs. 3 RPV)

Seit 1. Januar 2014 ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nach Artikel 34 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG) zur Beschwerde berechtigt, sowohl auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Stufe die entsprechenden Rechtsmittel zu ergreifen gegen Entscheide über Vorhaben, die Fruchtfolgeflächen (FFF) beanspruchen.

Damit verbunden ist eine Ergänzung der Raumplanungsverordnung (RPV) mit Artikel 46 Absatz 3, in Kraft seit 1.1.2015. Seitens der Kantone besteht damit eine Mitteilungspflicht an das BLW für Vorhaben, welche Fruchtfolgeflächen über 3 ha beanspruchen. Dies ermöglicht es dem BLW, bei qualifizierten Rechtsverletzungen (besonders bedenklich wirkende Interessensabwägungen) zu intervenieren.

Kompetenzzentrum Boden und Bodenkartierung

Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden ist die Verfügbarkeit verlässlicher Bodeninformationen. In der Schweiz ist dies nicht flächendeckend der Fall. Mit dem Kompetenzzentrum Boden (KOBO) schafft der Bund eine nationale Beratungs- und Servicestelle für Bodeninformationen. Sie wird die Erhebung der noch fehlenden Daten fachlich unterstützen, koordinieren sowie die gewonnenen Informationen den Vollzugsbehörden und Privaten zugänglich machen. Der Bund wird bis Ende 2021 ein Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung und deren Finanzierungsmöglichkeiten ausarbeiten. Das BLW ist an diesen Arbeiten beteiligt.

Konzept Schweizweite Bodenkartierung

Das Konzept für eine schweizweite Bodenkartierung wurde am 29.03. 2023 vom Bundesrat gutgeheissen. Weiter sind die drei zuständigen Ämter ARE, BAFU und BLW beauftragt, in der rund 5-jährigen Vorbereitungsphase Details zu den rechtlichen, finanziellen und methodischen Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem KOBO zu klären. Informationen zum Konzept Schweizweite Bodenkartierung und zur Vorbereitungsphase finden Sie unter folgender BAFU-Webseite: www.bafu.admin.ch/bodenkartierung

Bodenstrategie Schweiz

Die vom Bundesrat am 8. Mai 2020 verabschiedete Bodenstrategie Schweiz verfolgt die Vision einer Bodennutzung, bei der die Funktionen der Böden langfristig erhalten bleiben, sodass auch künftige Generationen von den Leistungen der Böden profitieren können. Die Ziele sind prioritär weniger Boden zu verbrauchen, ihn vor schädlichen Belastungen zu schützen und degradierte Böden wiederherzustellen. Bis 2050 soll in der Schweiz netto kein Boden mehr verbraucht werden. Die Bodenstrategie wurde gemeinsam von den Bundesämtern BAFU, ARE und BLW erarbeitet.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Meliorationen
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern

Irene Roth

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