Minimale Geodatenmodelle

Das Ziel des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) ist es, die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität sowie zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.

Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle sowie Darstellungsmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen. Zudem enthält das GeoIG die Rechtsgrundlagen für die Schaffung eines Katasters über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ist für folgende Geobasisdatensätze zuständig und arbeitet eng mit den Kantonen, anderen Bundesämtern und weiteren interessierten Stellen zusammen:
 

Bezeichnung nach Anhang Geoinformationsverordnung

 ID

Alpenkonvention

ID 3

Fruchtfolgeflächen

ID 68

Richtpläne der Kantone

ID 69

Nutzungsplanung (kantonal / kommunal)

ID 73

Stand der Erschliessung

ID 74

Planungszonen 

ID 76

Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil

Basismodell Sachpläne

ID 202

 -

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/grundlagen-und-daten/minimale-geodatenmodelle.html