Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons St. Gallen

Bern, 15.01.2003 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons St. Gallen genehmigt. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Der aus dem Jahr 1987 stammende Plan wurde gesamthaft überarbeitet. Mit dieser Genehmigung wird der neue und gegenüber dem Vorgänger fortschrittlichere Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich, wobei die enge geografische Verflechtung auch in Zukunft zur Kooperation verpflichtet.

Der Richtplan 2002 des Kantons St. Gallen setzt als Führungsinstrument der Regierung wichtige Leitplanken für die räumliche Entwicklung des Kantons. Mit den darin vorgenommenen Vorgaben und Anweisungen an die nachgeordnete Planung soll die Verwirklichung der angestrebten räumlichen Ordnung sichergestellt werden.

Die dem Richtplan zugrunde liegenden Raumordnungsziele ergänzen mit den zugehörigen Leitsätzen die ausgleichende Orientierung des kantonalen Raumordnungskonzeptes von 1983 und sichern dem Kanton St. Gallen diesbezüglich eine führende Rolle in der Ostschweiz. Die Vorgaben des Richtplans, zum Beispiel die geforderte Bezeichnung wirtschaftlicher Schwerpunktsgebiete, die angestrebte Mobilisierung von Nutzungsreserven in Bahnhofgebieten sowie die Massnahmen zur Standortsicherung und Standortvorbereitung von Einkaufs- und Freizeitzentren, unterstreichen diese Ausrichtung.

Die relativ kurze zweijährige Planungszeit führte dazu, dass nicht alle Fragen in gleicher Tiefe bearbeitet werden konnten. Der Kanton zeigt deshalb in seinem Richtplan auf, wo weiterführende Planungen notwendig sind.

Diese vom Kanton bewusst zurückgestellten Planungsaufgaben sind denn auch Gegenstand der Ergänzungsbedürfnisse, wie sie der Bundesrat festgehalten hat. Die Landesregierung ist in Abstimmung mit dem Kanton St. Gallen der Meinung, dass aufgrund der starken geografischen Verflechtungen mit den Nachbarkantonen weiterhin eine enge Zusammenarbeit nötig sein wird. Diese Kooperation drängt sich in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaftsschutz sowie bei den Versorgungs- und Entsorgungsanlagen auf.



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