Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Waadt
Bern, 31.01.2018 - Der Kanton Waadt hat sein Raumkonzept und Teile seines Richtplans überarbeitet. An seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat der Bundesrat diese Anpassungen genehmigt. Der Waadtländer Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).
Der Kanton Waadt hat seinen Richtplan überarbeitet, insbesondere das kantonale Raumkonzept und die wichtigsten Themen des Teils «Siedlung». Der Waadtländer Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten RPG. Änderungen erfuhren überdies die Richtplanbereiche «Strassennetz» und «Windenergie». Aufgrund der Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat am 31. Januar 2018 gelten die Übergangsbestimmungen des RPG für den Kanton Waadt nicht mehr (siehe Kasten).
Drei Viertel der Waadtländer Bevölkerung bis 2040 in den Zentren
Im kantonalen Raumkonzept geht der Kanton Waadt davon aus, dass die Bevölkerung bis 2040 auf 1,04 Million Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen wird. Diese Annahme liegt zwischen den Szenarien «mittel» und «hoch» des Bundesamts für Statistik. Das Raumkonzept sieht vor, die zusätzliche Bevölkerung räumlich so zu verteilen, dass bis 2040 drei Viertel der Bevölkerung in den kantonalen, regionalen und lokalen Zentren wohnen werden. Gemäss dem Waadtländer Richtplan wird das Siedlungsgebiet 2040 eine Gesamtfläche von 22 593 Hektaren umfassen. Zwischen 2015 und 2040 ist demnach eine Erweiterung der wichtigsten Bauzonentypen um rund 4 Prozent vorgesehen.
Der Kanton Waadt lastet seine aktuellen Bauzonen bis in 15 Jahren voraussichtlich zu 105 Prozent aus. Dies bedeutet, dass entsprechend den im Richtplan definierten Kriterien fallweise Einzonungen möglich sein werden. Gemäss diesen Kriterien müssen die Gemeinden zuerst ihr Innenentwicklungspotenzial nutzen. Der Richtplan legt ausserdem Mindestdichten für die verschiedenen Raum- und Zentrumstypen fest.
Vorbehalte und Aufträge
Die Genehmigung des Bundesrats ist verknüpft mit mehreren Vorbehalten und Aufträgen. So muss der Kanton dafür sorgen, dass der gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) sicherzustellende Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen stets gewährleistet ist. Dies setzt eine konsequente Umsetzung der kantonalen FFF-Strategie voraus. Erforderlich sind ausserdem verschiedene Ergänzungen zur Koordination zwischen Siedlung und Verkehr sowie zur Siedlungsentwicklung nach innen. Im Rahmen der Berichterstattung über die Raumplanung hat der Kanton Waadt insbesondere Informationen zur Siedlungsentwicklung sowie den Fruchtfolgeflächen zu liefern.
Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)
Die Teilrevision des RPG hat das Stimmvolk in der Referendumsabstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissen. Der Bundesrat setzte die neuen Gesetzesbestimmungen zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung auf den 1. Mai 2014 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünfjährige Frist, innerhalb derer die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen müssen. Solange kein überarbeiteter, vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten die Übergangsbestimmungen. Diesen zufolge sind Einzonungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur dann zulässig, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Die Waadt ist nach Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen und Nidwalden bereits der elfte Kanton mit einem Richtplan, der die Vorgaben des revidierten RPG erfüllt.
Das revidierte RPG verlangt, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs richtet sich nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Jeder Kanton trifft die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung, die jedoch das Szenario «hoch» des Bundesamts für Statistik nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Aufgabe, mit seinen Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicherzustellen.
Adresse für Rückfragen
Laurent Maerten, Leiter Richtplangruppe Westschweiz, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 462 50 92, laurent.maerten@are.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
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Generalsekretariat UVEK
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Bundesamt für Raumentwicklung
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