Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
Bern, 04.11.2020 - Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. An seiner Sitzung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat die Strategie in die Vernehmlassung geschickt.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist der Referenzrahmen, den sich die Staatengemeinschaft gesetzt hat, um die grossen globalen Herausforderungen anzugehen. Alle UNO-Mitgliedstaaten haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 mit ihren siebzehn Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.
In seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 legt der Bundesrat die Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik fest. Die Strategie ist neu auf zehn statt wie bisher auf vier Jahre ausgelegt. Dabei verankert der Bundesrat nachhaltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes. Die Strategie legt Schwerpunkte in den Politikbereichen fest, in denen für die Umsetzung der Agenda 2030 auf Bundesebene ein besonderer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen Politikbereichen besteht. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die drei Themen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» als Schwerpunktthemen identifiziert und Ziele bis 2030 sowie innen- und aussenpolitische Stossrichtungen für die Bundespolitik festgelegt. So strebt der Bundesrat beispielsweise an, dass bis 2030 die Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf halbiert wird und der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, kleiner wird.
Die Strategie legt zudem dar, wie die Wirtschaft, der Finanzmarkt sowie der Bereich der Bildung, Forschung und Innovation die nachhaltige Entwicklung vorantreiben können und welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind.
Ergänzend zur Strategie wird der Bundesrat nach erfolgter Vernehmlassung einen Aktionsplan verabschieden, um die Ziele und strategischen Stossrichtungen für die Jahre 2021-2023 zu konkretisieren. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Februar 2021.
Adresse für Rückfragen
Daniel Dubas, Delegierter des Bundesrates für die Agenda 2030 und Leiter Sektion Nachhaltige Entwicklung, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. +41 58 464 14 48
Herausgeber
Der Bundesrat
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