Bundesrat will den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen

Bern, 22.06.2023 - Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 eine Änderung des Energiegesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.

Die erneuerbaren Energien sollen zügig ausgebaut werden. Die heute geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können Projekte aber stark verzögern. Zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung können über 20 Jahre verstreichen.

Der Bundesrat will daher diese Verfahren für Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke von nationalem Interesse vereinfachen und somit beschleunigen. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Botschaft und den Entwurf zum Beschleunigungserlass zu Handen des Parlaments gutgeheissen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Änderungen im Energiegesetz:

  • Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Dabei soll neu der Standortkanton in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen erteilen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit würde verhindert, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Das konzentrierte Verfahren soll innert 180 Tagen abgeschlossen werden. Genehmigungsbehörde wäre die Kantonsregierung oder eine von ihr bestimmte kantonale Stelle. Bei Wasserkraftwerken wird auf dieses Verfahren verzichtet, da sich das bisherige Vorgehen bewährt hat.
  • Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen bezeichnen. Für solche Anlagen von nationalem Interesse in einem Eignungsgebiet wäre keine projektbezogene Grundlage im kantonalen Richtplan mehr nötig. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssten die Kantone den Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und der Fruchtfolgeflächen berücksichtigen.
  • Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken soll verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Es soll innert 180 Tagen entscheiden. Zudem könnten lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr einreichen. Beschwerdeberechtigt wären weiterhin Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie zum Beispiel der WWF, Pro Natura oder die Stiftung Landschaftsschutz.
  • Auch der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden. Bei seiner Sachplanung würde der Bund künftig darauf verzichten, für sogenannte Höchstspannungsleitungen zuerst ein Planungsgebiet festzusetzen. Neu soll direkt der Planungskorridor dafür festgelegt werden. Innerhalb dieses Korridors würde dann die konkrete Leitungsführung bestimmt. Höchstspannungsleitungen sind Leitungen, die Strom von den Kraftwerken in die regionalen und lokalen Verteilnetze zu den Verbrauchern transportieren.

Der Bundesrat schafft mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie von Übertragungsleitungen.


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