Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Seit dem 1. Januar 2001 wird in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Sie ersetzt die frühere pauschale Schwerverkehrsabgabe.

Mit dem Systemwechsel zu einer leistungsabhängigen Abgabe wurde insbesondere angestrebt:

  • das Wachstum des Strassenschwerverkehrs zu begrenzen
  • die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu fördern
  • die Umwelt zu entlasten.

Die LSVA gilt für schwere Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bemisst sich nach drei Kriterien:

  • der Zahl der auf dem Gebiet der Schweiz zurückgelegten Kilometer
  • dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges
  • den Emissionen des Fahrzeuges

Abgabesatz

Bei der Einführung der LSVA wurde der Abgabesatz auf 1,68 Rappen pro Tonnenkilometer (Rp/tkm) festgelegt. Im Jahr 2005 wurde er auf 2,44 und am 1.1.2008 auf 2,70 Rp/tkm erhöht. Dieser Abgabesatz berechnet sich nach Massgabe der ungedeckten Kosten des Strassenschwerverkehrs und der Zahl der gefahrenen Tonnenkilometer (erhoben nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge).

Einnahmenverwendung

  • 1/3 der Nettoeinnahmen gehen an die Kantone
  • 2/3 gehen an den Bund

Die Kantone verwenden ihren Anteil vorab zum Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs.
Der Anteil des Bundes wird hauptsächlich zur Finanzierung folgender Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs verwendet:

  • Bahn 2000
  • Neue Eisenbahn Alpentransversalen (NEAT)
  • Anschluss ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
  • Lärmsanierung der Eisenbahnen

Internationales Umfeld

Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union völkerrechtlich abgestützt. Österreich hat drei Jahre nach der Schweiz, am 1.1.2004, ebenfalls erfolgreich eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt, Deutschland folgte ein Jahr später. In diesen beiden Ländern ist der Geltungsbereich grundsätzlich auf Autobahnen beschränkt. Auch Tschechien kennt seit dem 1.1.2007 eine Schwerverkehrsabgabe auf Autobahnen und Schnellstrassen. In der Slowakei wurde auf den 1.1.2010 eine analoge Regelung in Kraft gesetzt.

Monitoring

Die Auswirkungen der LSVA werden vom ARE laufend untersucht und ausgewertet. Wichtigstes Ergebnis war  ein klarer Trendbruch bezüglich Entwicklung der Fahrleistung im Strassengüterverkehr. Auf ein kontinuierliches Wachstum vor Einführung der Abgabe ging diese in den ersten zwei Jahren nach der Inbetriebnahme deutlich zurück. Ende 2005 lag die Fahrleistung immer noch 6,5% tiefer als im Jahr 2000. Weitere wichtige Auswirkungen waren ein spürbarer Erneuerungsschub bei der Fahrzeugflotte und eine gewisse Konzentration beim Strassentransportgewerbe.

Rechtsgrundlagen

Wichtigste Rechtsgrundlagen für den Vollzug sind das Schwerverkehrsabgabegesetz und die Schwerverkehrsabgabeverordnung. Die verfassungsmässige Grundlage liefert Art. 85 BV. Die Einführung der LSVA erfolgte ohne nennenswerte Probleme. Der Vollzug funktioniert einwandfrei; er obliegt der eidgenössischen Zollverwaltung.

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/mobilitaet/grundlagen-und-daten/leistungsabhaengige-schwerverkehrsabgabe--lsva-.html