Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Mit dem Systemwechsel zu einer leistungsabhängigen Abgabe wurde insbesondere angestrebt:
- das Wachstum des Strassenschwerverkehrs zu begrenzen
- die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu fördern
- die Umwelt zu entlasten.
Die LSVA gilt für schwere Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und bemisst sich nach drei Kriterien:
- der Zahl der auf dem Gebiet der Schweiz zurückgelegten Kilometer
- dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges
- den Emissionen des Fahrzeuges
Abgabesatz
Bei der Einführung der LSVA wurde der Abgabesatz auf 1,68 Rappen pro Tonnenkilometer (Rp/tkm) festgelegt. Im Jahr 2005 wurde er auf 2,44 und am 1.1.2008 auf 2,70 Rp/tkm erhöht. Dieser Abgabesatz berechnet sich nach Massgabe der ungedeckten Kosten des Strassenschwerverkehrs und der Zahl der gefahrenen Tonnenkilometer (erhoben nach dem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge).
Einnahmenverwendung
- 1/3 der Nettoeinnahmen gehen an die Kantone
- 2/3 gehen an den Bund
Die Kantone verwenden ihren Anteil vorab zum Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs.
Der Anteil des Bundes wird hauptsächlich zur Finanzierung folgender Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs verwendet:
- Bahn 2000
- Neue Eisenbahn Alpentransversalen (NEAT)
- Anschluss ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
- Lärmsanierung der Eisenbahnen
Internationales Umfeld
Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union völkerrechtlich abgestützt. Österreich hat drei Jahre nach der Schweiz, am 1.1.2004, ebenfalls erfolgreich eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt, Deutschland folgte ein Jahr später. In diesen beiden Ländern ist der Geltungsbereich grundsätzlich auf Autobahnen beschränkt. Auch Tschechien kennt seit dem 1.1.2007 eine Schwerverkehrsabgabe auf Autobahnen und Schnellstrassen. In der Slowakei wurde auf den 1.1.2010 eine analoge Regelung in Kraft gesetzt.