Agglomerationsprogramme 5. Generation

Der teilrevidierte Anhang der Departementsverordnung des Programms Agglomerationsverkehr (PAVV) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. 106 Gemeinden wurden neu aufgenommen und 25 Gemeinden gestrichen. Zudem wurden die Richtlinien präzisiert und leicht überarbeitet. Somit stehen alle notwendigen Grundlagen für die Erarbeitung und Prüfung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung der 5. Generation zur Verfügung.

Die Einreichtermine für die 5. Generation sind wie folgt festgelegt:

  • Agglomerationsprogramme, die nicht in der 4. Generation eingereicht wurden: 31. März 2025
  • Agglomerationsprogramme, die in der 4. Generation eingereicht wurden: 30. Juni 2025

 

Alle Trägerschaften, die ein Agglomerationsprogramm für die 5. Generation einreichen möchten, müssen dies dem ARE spätestens ein Jahr vor dem Einreichtermin bekanntgeben.

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/mobilitaet/programme-und-projekte/pav/5g.html