* Der maximale Unterstützungsbeitrag beträgt 20‘000 Franken. Er darf 50% der budgetierten Projektkosten nicht übersteigen.
* Keine Unterstützung erhalten bereits realisierte Projekte sowie reine Infrastrukturvorhaben (Solarenergieanlagen, Brücken, Wanderwege usw.), Publikationen und Veranstaltungen allgemeiner Art oder Studien- und Forschungsprojekte. Ebenfalls nicht übernommen werden wiederkehrende Betriebskosten und regelmässige Beiträge zur Aufrechterhaltung eines bereits bestehenden Projekts. Bereits früher unterstützte Projekte können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Organisation kann nicht in zwei aufeinanderfolgenden Programmperioden finanziell unterstützt werden. Der Förderbeitrag kann nicht zur Gewinnerzielung eingesetzt werden.