Für das beste Landwirtschaftsland gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) hat zum Ziel, mindestens 438 460 ha des besten Landwirtschaftslandes zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern, welches vom Bundesrat im Jahr 1992 festgelegt wurde. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt dazu, dass die Fruchtfolgeflächen FFF zunehmend unter Druck geraten.
Als FFF bezeichnet man das qualitativ bestgeeignete ackerfähige Kulturland. Die FFF machen rund 40 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) der Schweiz aus. Die LN umfasst etwas mehr als 1 000 000 ha (BFS, Landwirtschaftliche Strukturerhebung 2016). Der Mindestumfang der FFF von 438 460 ha soll vor Überbauung geschützt werden und für die langfristige Versorgungssicherung mit Nahrungsmitteln erhalten bleiben. FFF müssen von den Kantonen kartografisch und in Zahlen erfasst und dokumentiert werden. Für eine schweizweit einheitliche, räumliche Erfassung der FFF wurde ein minimales Geodatenmodell erarbeitet und am 30.11.2015 in Kraft gesetzt.
Mit Massnahmen der Raumplanung ist der Mindestumfang an FFF zu sichern. Bei Bundesprojekten, kantonalen und kommunalen Planungen oder baulichen Grossprojekten ist der Schutz der Fruchtfolgeflächen in der Interessenabwägung ein wichtiger Aspekt.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist für die Umsetzung des Sachplans zuständig, unterstützt durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesämter für Landwirtschaft (BLW), für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und für Umwelt (BAFU).
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