Der Bundesrat überwies 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), welche das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft.
Ausdehnung der Möglichkeiten von Abbruch und Wiederaufbau sowie von Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens auf Bauten, die 1972 landwirtschaftlich bewohnt wurden; ausdrückliche Verankerung im Gesetz, dass Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein müssten, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern.
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Raumentwicklung 2008/2009 (Raumentwicklungsgesetz, REG)
Inhalt/Zweck: Ablösung des Raumplanungsgesetzes; Berücksichtigung der Herausforderungen einer zunehmend urbanen Schweiz, ohne dabei die Bedeutung der ländlichen Räume zu vernachlässigen; Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung der Städte und Agglomerationen und der Zersiedelung der Landschaft; Festhalten an der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.