Das Instrument des kantonalen Richtplanes ist mit dem Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 eingeführt worden. Der Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kantone. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung. Die kantonalen Richtpläne werden durch den Bundesrat genehmigt. Mit der Revision des RPG in Kraft seit Mai 2014 wurde die Rolle des Richtplans im Bereich der Siedlungsentwicklung präzisiert und verstärkt.
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Dokumente
Ergänzung des Leitfadens Richtplanung (E-LRP) (PDF, 290 kB, 10.03.2014)Zur Förderung und Weiterentwicklung der Richtplanung in den Kantonen hat der Bund einen Leitfaden herausgeben, der nach Artikel 8 der Raumplanungsverordnung (RPV) auch Aussagen mit Richtliniencharakter enthält.
Umgang mit dem Klimawandel im kantonalen Richtplan (PDF, 1 MB, 07.04.2022)Arbeitshilfe und Ergänzung des Leitfadens Richtplanung