Mit dem SPA stellt das Staatssekretariat für Migration die Grobplanung und -abstimmung von Bundesasylzentren sicher. Der SPA enthält eine schweizweite Übersicht über die Bundesasylzentren sowie Grundsätze zur Abstimmung mit strategischen Zielen und zur Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden. Ein Sachplaneintrag bildet jeweils die Grundlage für eine Plangenehmigung eines Projekts mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt.
Stand der Arbeiten
Mit der Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren (am 5. Juni 2016 durch einen Volksentscheid bestätigt) hat der Bund die Kompetenz erhalten, jene Bauten und Anlagen mit einem Plangenehmigungsverfahren zu genehmigen, welche dem Bund zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren dienen. Für die Plangenehmigung jener Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, ist ein vorgängiges Sachplanverfahren nötig.
Der Entwurf des Sachplans wurde von Bundesstellen unter Beizug von kantonalen Stellen in den Jahren 2014 bis 2017 vorbereitet. Vom 04.04. bis 04.07.2017 war der Entwurf des SPA bei den Kantonen und betroffenen Gemeinden in der Anhörung. Die öffentliche Mitwirkung nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung hat ebenfalls in diesem Zeitraum stattgefunden.
Mit der Verabschiedung des SPA durch den Bundesrat am 20. Dezember 2017 sind die darin enthaltenen Festlegungen zu Bundesasylzentren für alle Planungsbehörden verbindlich geworden.