Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ist seit seiner Gründung im Jahr 2000 die Fachbehörde des Bundes für Fragen der räumlichen Entwicklung, der Mobilitätspolitik und der nachhaltigen Entwicklung. Es arbeitet mit Kantonen und Gemeinden zusammen und leitet die internationale Zusammenarbeit der Schweiz in räumlichen Belangen.
Das ARE hat folgende Aufgaben:
- Es erarbeitet Grundlagen und Strategien für die Raum- und Verkehrsentwicklung sowie für die nachhaltige Entwicklung.
- Es sorgt für die bundesinterne Koordination bei raum- und verkehrswirksamen Vorhaben.
- Es trägt zur Gestaltung der Kernstädte und Agglomerationen bei und wirkt bei Ausgleichsmassnahmen im ländlichen Raum und in Berggebieten mit.
- Es verantwortet die transnationale Zusammenarbeit in der Raum- und Verkehrsplanung.
- Es ist zusammen mit den Kantonen für die Rechtsaufsicht in der Raumplanung zuständig.
- Es ist dafür verantwortlich, dass der Bund seine Tätigkeiten an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausrichtet.
Die Amtsstrategie ist bis 2030 ausgerichtet und enthält folgende Ziele:
- Die Mobilität ist koordiniert. Raum und Verkehr sind aufeinander abgestimmt.
- Die polyzentrische Siedlungsentwicklung wird konsequent gefördert und der Flächenverbrauch stabilisiert.
- Die Instrumente und der rechtliche Rahmen im Bereich der Raumentwicklung sind den Anforderungen entsprechend weiterentwickelt.
- Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird von der Schweiz umgesetzt.
Für diese Arbeit stehen dem ARE wichtige Grundlagen und Instrumente zur Verfügung:
- das Raumplanungs- und das Zweitwohnungsgesetz,
- die Sachpläne und Konzepte des Bundes,
- das Raumkonzept Schweiz,
- die Prüfung der kantonalen Richtpläne, die Agglomerationspolitik und Politik für ländliche Räume und Berggebiete des Bundes,
- das Programm Agglomerationsverkehr,
- die Modellvorhaben,
- die Strategie Nachhaltige Entwicklung,
- das nationale Personenverkehrsmodell,
- die Verkehrsperspektiven.