Politiken für Agglomerationen und ländliche Räume
Der Bund will mit der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete die unterschiedlichen Räume der Schweiz stärken. Der Bundesrat hat dazu einen Bericht mit einer Strategie bis 2031 und einem Aktionsplan verabschiedet.
Strategie 2024+: Eine Vision und fünf Ziele
Mit einer kohärenten Raumentwicklung gestalten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine nachhaltige Schweiz mit starken Zentren und wettbewerbsfähigen Regionen.
Vision
- Raumwirksame Politiken fördern die horizontale und vertikale Zusammenarbeit.
- Zentren und Umland – sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen – vernetzen sich.
- Akteurinnen und Akteure denken und handeln in funktionalen Räumen, nutzen Synergien, reduzieren bestehende und vermeiden neue Konflikte.
- Regionen identifizieren, nutzen und verstärken ihre Potenziale.
Ziele
- Eine hohe Lebensqualität für die Bevölkerung schaffen.
- Die Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit stärken.
- Landschaft und natürliche Ressourcen in und ausserhalb der Siedlungen schützen und aufwerten.
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel vorantreiben.
- Gesellschaftliche Vielfalt und Zusammenhalt der Regionen stärken.
Aktionsplan 2024+
Der Aktionsplan führt drei bestehende Massnahmen fort:
- Weiterentwicklung des Programms Agglomerationsverkehr.
- Programm Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung
- Im Bereich des Wissensmanagements legt der Bund vier Maßnahmen fest: Die Plattform regiosuisse, das Netzwerk Lebendige Quartiere, den Cercle Régional sowie das Monitoring der räumlichen Entwicklung in der Schweiz.
Hinzu kommen drei neue Massnahmen:
- Die für die Sektoralpolitiken zuständigen Bundesämter zeigen, wie sie dazu beitragen, die Ziele der Agglomerationspolitik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete zu erreichen.
- Transfer der Erfahrungen aus den Modellvorhaben.
- Weiterentwicklung Entwicklungsprozess ländlicher Raum.
Umsetzung
Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit der Umsetzung des Aktionsplans. Diese erfolgt in den Legislaturperioden 2024 bis 2027 und 2028 bis 2031. Im Aktionsplan ist die Verantwortung für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen pro Massnahme festgehalten.
Weiter involviert sind:
- Für die vertikale Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden ist die Tripartite Konferenz (TK) verantwortlich. Sie übernimmt die Rolle eines Sounding Boards bei der Umsetzung.
- Raumordnungskonferenz (ROK)
- Rat für Raumordnung (ROR)
