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Agglomerationsprogramme 5. Generation

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zu «Verkehr ’45» eröffnet. Er will mit der Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse «Verkehr ’45» den Ausbau von Schiene und Strasse in einer gemeinsamen Vorlage bündeln. Diese regelt auch die Bundesbeiträge an das Programm Agglomerationsverkehr und enthält weitere Bundesbeschlüsse und Rechtsanpassungen.

Die Vorlage enthält im Bereich des Programms Agglomerationsverkehr die Bundesbeiträge für die 5. Generation. Der Bundesrat will zahlreiche Projekte in 40 Agglomerationen mit insgesamt 1,68 Milliarden Franken aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) mitfinanzieren.

Die grössten Einzelprojekte, die Bundesbeiträge erhalten, sind die Franca-Magnani-Brücke in Zürich, der neue Bahnhofplatz in Olten, die Umfahrung Hasle bei Burgdorf, die Unterführung Winterthurerstrasse in Uster, das Gesamtverkehrsprojekt Oensingen, die Verkehrsdrehscheibe Grand-Saconnex / Aéroport, die Tramverlängerung mit Verkehrsdrehscheibe in St-Genis-Pouilly bei Genf und die Beschaffung von Elektrobussen in der Agglomeration Lausanne-Morges. Zudem enthält die Vorlage den Zusatzkredit für einen Beitrag an die Massnahme «Galleria Moscia-Acapulco» einschliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-Brissago)».

Sämtliche Investitionen in den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sowie die Bundesbeiträge an die Agglomerationsprojekte stammen aus dem NAF und sind somit zu 100 Prozent nutzerfinanziert.

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