Kantonale Richtpläne
Das Instrument des kantonalen Richtplanes ist mit dem Raumplanungsgesetz (RPG) vom 22. Juni 1979 eingeführt worden. Der Richtplan ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kantone. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung. Die kantonalen Richtpläne werden durch den Bundesrat genehmigt. Mit der Revision des RPG in Kraft seit Mai 2014 wurde die Rolle des Richtplans im Bereich der Siedlungsentwicklung präzisiert und verstärkt.
Funktion des kantonalen Richtplans
Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z. B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur und sorgt dabei auch für den Schutz von Natur und Landschaft. Zudem regelt er die Planung von grösseren Bauvorhaben wie Freizeit- oder Einkaufszentren. Dies geschieht mit verbindlichen Vorgaben über eine längere Zeit.
Hierzu legt der Richtplan konkret fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll, im Sinne einer kantonalen Raumentwicklungsstrategie. Er bestimmt die Richtung der weiteren Planung und Zusammenarbeit durch seine Anweisungen mit den Gemeinden, dem Bund, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland. Er ist für alle Behörden verbindlich.
Form und Aufbau
Der Richtplan umfasst viele Themen. Er zeigt für einen mittelfristigen Zeitraum (20 bis 25 Jahre) auf, welche raumplanerischen Ziele und Massnahmen wann und wie ergriffen werden sollen, und zwar für das gesamte Kantonsgebiet. Der Richtplan besteht aus Karte und Text, die sich gegenseitig ergänzen. Die Karte zeigt gesamthaft die Richtplanvorhaben. Der Text enthält, thematisch geordnet, Anweisungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf Raum, Zeit und Organisation.
Inhalt
Je grösser die räumliche Wirkung eines Vorhabens ist, desto grösser ist sein Koordinationsbedarf und braucht eine Steuerung im Richtplan. Im Zentrum dabei steht die räumliche Abstimmung eines Vorhabens - z. B. der Bedarf, die Eignung des Standortes und die grundsätzliche Machbarkeit - auf Stufe Richtplan. Hierüber gibt der sogenannte Koordinationsstand Auskunft:
für Vorhaben, die erst im Ansatz bekannt sind und von denen nur grobe Vorstellungen bestehen ("Vororientierung"), für Vorhaben, deren räumliche Abstimmung begonnen hat, bei denen noch weitere räumliche Abklärungen nötig sind ("Zwischenergebnis"), oder für Vorhaben, die räumlich abgestimmt sind ("Festsetzung").
Der Richtplan behandelt verschiedene Themen und Vorhaben in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur. Mit der Revision des Raumplanungsgesetz RPG kommt dem Richtplan eine besondere Aufgabe zu, indem er das Siedlungsgebiet für die nächsten 20 bis 25 Jahre sowie eine darauf ausgelegte Bauzonendimensionierung für 15 Jahre sicherzustellen hat. Zu grosse Bauzonen müssen verkleinert werden. Zudem müssen brachliegende oder ungenügend genutzte Flächen in den Bauzonen besser genutzt werden.
Die Kantone mussten die Richtpläne anpassen und vom Bundesrat bis spätestens am 30. April 2019 genehmigen lassen. Nach diesem Datum durften sie keine neuen Bauzonen schaffen, solange ihr Richtplan vom Bundesrat nicht genehmigt war.
Erarbeitung, Verabschiedung durch den Kanton
Die Richtpläne werden durch die Kantone erarbeitet. Innerhalb des Kantons soll die Raumplanungsbehörde mit den kantonalen Stellen sowie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, aber auch die Tätigkeiten und Planungen des Bundes und der Nachbarkantone müssen berücksichtigen werden.
Zudem hat der Kanton die Bevölkerung zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie bei der Planung in geeigneter Weise mitwirken kann (Art. 4 RPG). Am Ende des Erarbeitungsprozesses wird der Richtplan durch die kantonale Regierung oder das Kantonsparlament verabschiedet und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Anpassung, Gesamtüberarbeitung
Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine gesamthaft bessere Lösung möglich, so werden die Richtpläne überprüft und nötigenfalls angepasst.
Richtpläne müssen zudem in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und ggf. überarbeitet werden. Seit Mai 2014 liefen die Anstrengungen der Kantone, den Inhalt ihrer Richtpläne gemäss den neuen Bestimmungen des revidierten RPG (in Kraft seit 1. Mai 2014) anzupassen, mittels einer Teilanpassung oder einer Gesamtüberarbeitung. Seit Oktober 2022 verfügen alle Kantone über Richtpläne, die dem revidierten RPG entsprechen.
Prüfung und Genehmigung durch den Bund
Das ARE leitet das Verfahren für die Prüfung des kantonalen Richtplans und seiner Anpassungen. Es konsultiert die Bundesstellen, die Mitglieder der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) sowie die Nachbarkantone. Es erstellt einen Prüfungsbericht zuhanden der Genehmigungsbehörde und berücksichtigt die Anliegen und Bemerkungen der angehörten Behörden. Am Ende des Prüfungsprozesses werden der Richtplan oder seine Anpassungen durch den Bundesrat genehmigt; sind Anpassungen unbestritten, so genehmigt sie das UVEK.
Die Kantone können ihren Richtplan dem ARE zu einer Vorprüfung unterbreiten. Nach der Konsultation der Bundesstellen erstellt das ARE einen Vorprüfungsbericht zuhanden des Kantons.
Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG)
Rechtsgutachten Raumplanungsrechtliche Pflichten aus Art. 10 EnG