Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Schwyz

Bern, 20.10.2004 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen Auflagen genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1986 wurde vollständig überarbeitet. Der neue Richtplan soll insbesondere dazu dienen, die unterschiedlichen Interessen an der Nutzung des Raumes fair gegeneinander abzuwägen.

Schon heute kämpft der Kanton Schwyz mit erheblichen regionalen Ungleichgewichten. So ist der äussere Kantonsteil einem starken Siedlungsdruck aus der Agglomeration Zürich und damit hohen Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Mit dem Wandel in der Forst- und Landwirtschaft, der wachsenden Beanspruchung der Landschaft für Freizeit und Erholung und dem notwendigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen muss der Kanton die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen. Als Schwerpunkte bezeichnet der überarbeitete kantonale Richtplan das Vorhaben einer integrierten Verkehrsplanung mit dem Ziel einer besseren Abstimmung zwischen der Siedlungsentwicklung und dem überörtlichen Verkehr. Ausserdem will der Kanton darauf hinarbeiten, dass die Politikbereiche, welche die künftige Landschaftsentwicklung betreffen, kohärenter werden.

Der Bundesrat hat nun den Richtplan des Kantons Schwyz mit einigen Auflagen genehmigt. So sind angesichts der kantonalen Diagnosen zu den anstehenden Problemen die Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Besiedlung, noch zu konkretisieren. Für die Gemeinden sind Vorgaben bei der Bauzonenüberprüfung, der Erweiterung von Bauzonen und der Festlegung von Siedlungstrenngürteln zu schaffen. Im Weiteren sind Grundlagen zum Raumbedarf der Fliessgewässer,  zum Langsamverkehr und zur Parkraumpolitik zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen des kantonalen Richtplans sollen beim Bund bis Ende 2006 zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden. Der Kanton wird eingeladen, dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bis Mitte 2005 über den Stand und die weiteren Schritte der Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen sowie zu kantonalen Planungen in den Bereichen Forst, Naturgefahren und Energie Bericht zu erstatten. Der neue Richtplan ist auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des ARE.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Stabsstelle Information
+41 (0)31 322 40 55
info@are.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Kontakt

Medienstelle

+41 58 464 22 99

media@are.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/medien-und-publikationen/medienmitteilungen/medienmitteilungen-im-dienst.msg-id-10582.html