Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Bern, 07.12.2001 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Appenzell Appenzell Ausserrhoden heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr 1987 stammende Planung, wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Mit dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Der Richtplan 2000 soll zur eigenständigen räumlichen Entwicklung des Kantons Appenzell Ausserrhoden beitragen. Im Vordergrund steht dabei die Konsolidierung der bestehenden Raumnutzungen. Eine besondere Stellung im Appenzeller Richtplan nimmt der angestrebte Lebensraumverbund bei der Abstimmung zwischen Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz ein. Mit den getroffenen Richtplanfestlegungen sollen unerwünschte Auswirkungen künftiger Entwicklungen verhindert und eine optimale Nutzung der bestehenden Raumressourcen angestrebt werden. Der Richtplan Appenzell A. Rh. schafft mit dieser Ausrichtung günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige räumliche Entwicklung und ist somit eine geeignete Plattform für weiterführende zukünftige Planungsentscheide.

Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu den Inhalten des Richtplans äussern, der mit den raumordnungspolitischen Zielsetzungen des Bundes übereinstimmt

Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Für die weitere Planung lädt der Bundesrat den Kanton unter anderem ein, Fragen des Raumbedarfes zum Schutz vor Hochwasser und im Bereich der Trinkwasserversorgung weiter zu klären.


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