1992 trafen sich 172 Staaten in Rio de Janeiro, an der «United Nations Conference on Environment and Development, UNCED», um Lösungen für Probleme wie Armut, den wachsenden Graben zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie für die zunehmenden Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialprobleme zu finden und die Weichen für eine weltweite Nachhaltige Entwicklung zu stellen. Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Entwicklung wurden gleich gewichtet.
Die teilnehmenden Länder unterzeichneten drei völkerrechtlich nicht bindende Hauptabkommen (Agenda 21, Erklärung von Rio, Waldgrundsatzerklärung) und zwei rechtlich bindende Konventionen (Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen, Übereinkommen über die biologische Vielfalt).
Die Agenda 21 ist ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Sie ist in folgende vier Bereiche aufgeteilt: Soziale und wirtschaftliche Dimension, Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung, Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen und Möglichkeiten der Umsetzung. Auf nationaler Ebene sollen Aktionspläne und auf kommunaler Ebene Lokale Agenden 21 zur Umsetzung der Agenda 21 beitragen.
Die Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung definiert in 27 Grundsätzen die Rechte und Pflichten der Länder, anerkennt das Vorsorge- und das Verursacherprinzip als Leitgrundsätze und bezeichnet die Bekämpfung der Armut, eine angemessene Bevölkerungspolitik, eine Abnahme nicht nachhaltiger Konsums- und Produktionsweisen und eine umfassende Information und Miteinbeziehung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse als Voraussetzung für eine Nachhaltige Entwicklung.
Die Waldgrundsatzerklärung stellt Leitsätze für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Wälder auf.
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention) hat zum Ziel die Treibhausgasemissionen auf einem Niveau zu stabilisieren, welches das Weltklima nicht gefährlich stört. Erst das Kyoto-Protokoll legt aber konkrete und rechtlich bindende Emissionsreduktionen für die sechs wichtigsten Treibhausgase fest. In der Schweiz trat die Klimakonvention am 21. März 1994 in Kraft; das Kyoto-Protokoll wurde 2003 ratifiziert.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt soll dafür sorgen, dass diese langfristig nicht weiter gefährdet wird. Die Biodiversitätskonvention, wie es auch genannt wird, trat für die Schweiz am 19. Februar 1995 in Kraft.
Ausser den aufgezählten Erklärungen und Konventionen hatte der erste Weltgipfel auch die Gründung der UNO-Kommission für nachhaltige Entwicklung (UN-Commission on Sustainable Development, CSD) zur Folge. Sie soll einen wirksamen Folgeprozess der Konferenz von Rio gewährleisten.