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Wohnungsknappheit

Um die Wohnungsknappheit zu bekämpfen, will der Bund die Planungs- und Baubewilligungsverfahren beschleunigen und die Innenentwicklung als nationales Interesse gesetzlich verankern. Die Bestimmungen für die Einzonung von neuem Bauland zu lockern ist hingegen kein wirksames Rezept gegen die Wohnungsknappheit. Die Zersiedelung würde fortschreiten und wertvolles Kulturland überbaut.

Aktionsplan Wohnungsknappheit

Am Runden Tisch Wohnungsknappheit von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie von der Bau- und Immobilienwirtschaft auf einen Aktionsplan geeinigt. Über 30 Massnahmen sollen das Wohnungsangebot erhöhen und mehr qualitätsvollen, preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum schaffen. Eine wichtige Massnahme ist es, die Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen. Laut einer Studie des ARE sind Einsprachen und Rekurse die wichtigste Ursache von verhinderten oder verzögerten Wohnbauprojekten.

Umsetzung Revision Raumplanungsgesetz

Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) vom 1. Mai 2014 hatte zum Ziel, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Statt unbebaute Flächen zu beanspruchen sollen Siedlungen nach innen entwickelt werden. Ein Mittel dafür ist das verdichtete Bauen: Es soll dort gebaut werden, wo bereits Gebäude stehen und die Verkehrserschliessung vorhanden ist. Seit der Teilrevision vor 10 Jahren haben drei Viertel der Schweizer Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst oder sind dabei, sie anzupassen. Sie legten damit die Grundlage für die Innenentwicklung. In den Jahren 2018 bis 2022 sind schon 59 Prozent aller Baubewilligungen im Wohnungsbau für Projekte auf bereits bebauten Parzellen erteilt worden. Dabei handelte es sich beispielweise um die Umnutzung ehemaliger Industrieareale oder die Aufstockung bestehender Gebäude.