Naturgefahren

Damit die Schäden in Gefahrengebieten trotz der Siedlungsentwicklung nicht weiter zunehmen, braucht es eine Raumplanung, die einen bewussten Umgang mit Risiken anstrebt. In Siedlungen, die verdichtet werden oder bei Neueinzonungen sollte das Risiko vor Naturgefahren nicht erneut anwachsen. Dies ist das Ziel einer risikobasierten Raumplanung.

Hochwasser Luzern 2005
Hochwasser in Luzern 2005
© Keystone, Sigi Tischler

Für raumplanerische Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren stehen in besiedelten Gebieten auf Stufe der Kantone und Gemeinden behörden- und grundeigentümerverbindliche Raumplanungsinstrumente zur Verfügung. Der kantonale Richtplan hält Ziele und Grundsätze der Naturgefahrenvorsorge fest, koordiniert die Erarbeitung und Aktualisierung der Gefahrengrundlagen und erteilt verbindliche Aufträge an kantonale Stellen und Gemeinden zur Umsetzung der Gefahrenkarten. In der kommunalen Nutzungsplanung werden die Inhalte der Gefahrenkarte und die daraus für die Nutzung entstehenden Konsequenzen für Grundeigentümer parzellenscharf und verbindlich festgelegt.

Gefahrenkarte
Gefahrenkarte
© ARE, BAFU

Ergänzende Risikobetrachtungen

Die in den Gefahrenkarten ausgeschiedenen roten und blauen Gefahrengebiete weisen auf eine erhebliche bzw. mittlere Gefährdung hin und sollen in der Nutzungsplanung mit Bau- und Nutzungseinschränkungen verbunden werden. In den gelben und gelb-weissen Gebieten wird die Gefahr als gering bzw. als potentielle Restgefährdung eingestuft, und in den Nutzungsplanungen bestehen bis heute vielerorts keine spezifischen Vorgaben bezüglich Schutz vor Naturgefahren.

Schadensanalysen der Versicherungen zeigen hingegen, dass ein Grossteil der Sachschäden in diesen oft intensiv genutzten Siedlungsflächen entsteht. Die bisherige Denkweise wird deshalb durch den Ansatz der risikobasierten Raumplanung ergänzt. Bestehende und geplante Raumnutzungen und das damit verbundene Schadenpotential werden zusammen mit der Gefahrensituation analysiert und beurteilt. Diese Risikoüberlegungen führen zu massgeschneiderten, spezifischen Auflagen für alle Gefahrengebiete und tragen bei zu einer risikogerechten Standortwahl für neue Nutzungen und zur Optimierung und Risikoreduktion bei bestehenden Nutzungen. Die Kooperation zwischen Raumplanungs-, Naturgefahren und Assekuranzfachleuten auch in bereits überbauten Gebieten spielt dabei eine zentrale Rolle. 

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