Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Freiburg

Bern, 24.09.2004 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Freiburg genehmigt. Der aus dem Jahre 1987 stammende Plan wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Genehmigung wird der Richtplan für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich.

Der Richtplan stellt das Ergebnis eines langen und intensiven Koordinationsprozesses innerhalb des Kantons dar, an welchem Gemeinden, Regionen und kantonale Stellen beteiligt waren und die Bevölkerung mitwirken konnte.

Mit dem Instrument soll eine ausgewogene räumliche Entwicklung des Kantons ermöglicht werden, unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum. Der Richtplan legt dabei die gewünschte Siedlungsstruktur sowie die Kriterien zur Bemessung der Bauzonengrösse fest. In Bezug auf den ländlichen und natürlichen Raum behandelt er wichtige Themen wie die Erhaltung der Landwirtschaftsflächen, das Bauen ausserhalb der Bauzonen, den Naturschutz oder den Schutz gegen Naturgefahren. Er äussert sich ausserdem zu den verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes.

Einzelne Elemente der kantonalen Planung sind noch in Erarbeitung: so Aspekte des kantonalen Verkehrskonzepts, die Luftreinhaltung und die Agglomerationsprogramme. Ebenfalls soll die Koordination von Projekten mit erheblichen räumlichen Auswirkungen noch verbessert werden. Da eine Zusammenstellung der Bauzonenflächen fehlt, kann hier die heutige Lage und diejenige der Fruchtfolgeflächen noch nicht beurteilt werden. Ferner gehen die kantonalen Raumplanungsprioritäten nicht deutlich genug aus dem Dokument hervor.

Der Kanton hat sich verpflichtet, bis im Jahr 2007 eine Zusammenstellung der Bauzonenflächen zu erstellen und Möglichkeiten einer besseren Koordination der Projekte mit erheblichen räumlichen Auswirkungen zu prüfen. Mit einem Raumplanungsbericht will er ausserdem über den Stand und die Entwicklung der verschiedenen Bereiche und über die Prioritäten der kantonalen Raumplanung informieren.

Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).


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