Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Graubünden

Bern, 19.09.2003 - Der Bundesrat hat heute (19.09.2003) die Neufassung des Richtplans des Kantons genehmigt. Der aus dem Jahr 1982 stammende Plan wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Änderungen, Auflagen und Empfehlungen verbunden.

Als überzeugende Gesamtplanung stellt dieser kantonale Richtplan ein modernes Führungsinstrument der Raumplanung dar. Der Richtplan stimmt mit den Grundzügen der Raumordnung Schweiz überein und strebt eine nachhaltige Raumentwicklung an. Der neue Richtplan ist auch eine geeignete Grundlage für die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton.

Der Richtplan will eine ausgewogene räumliche Entwicklung des Kantons erreichen unter Berücksichtigung der verschiedenen Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum, namentlich im Tourismus. Der hohe Siedlungsdruck in den touristischen Gebieten, besonders ausgeprägt im Oberengadin, bedarf jedoch weiterhin grosser Aufmerksamkeit. Deshalb hat der Bundesrat den Kanton eingeladen, seine Grundlagen im Bereich der Siedlungsentwicklung zu aktualisieren.

Der Bundesrat hat ferner verschiedene Änderungen am Richtplan vorgenommen: in den Bereichen Streusiedlungsgebiete und landschaftsprägende Bauten sowie bezüglich einiger Bauten und Anlagen der Verkehrsinfrastruktur. Der Kanton wird eingeladen, Grundlagenergänzungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Sanierung  von Restwasserstrecken, Gefahrenschutz sowie beim Gewässerschutz auszuführen.

Bei Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans ist jeweils Bericht zu erstatten über die Inhalte und Gegenstände der gleichzeitigen Anpassungen der regionalen Richtpläne. Inhalte regionaler Richtpläne, die allenfalls Bundesinteressen berühren, müssen in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Der Kanton wird zudem ersucht, neben der Berichterstattung zum Stand der Richtplanung jeweils auch über die aus dem Richtplan-Controlling gewonnenen Erkenntnisse zu orientieren.



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