Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Nidwalden

Bern, 15.01.2003 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Nidwalden genehmigt. Der bisher gültige Richtplan aus dem Jahr 1986 wurde vollständig überarbeitet. Mit der Genehmigung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Der neue Richtplan ist nun auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Der neue Richtplan des Kantons Nidwalden ist als Führungsinstrument für eine Politik der nachhaltigen Raumentwicklung konzipiert. Er ist auf eine Siedlungsentwicklung nach innen, auf eine nachhaltige Nutzung der nicht erneuerbaren Ressourcen und auf einen sparsamen Umgang mit den öffentlichen Mitteln ausgerichtet. Diesen übergeordneten Zielsetzungen haben raumwirksame Vorhaben in Zukunft zu entsprechen.

Der Kanton sieht vor, sein raumordnungspolitisches Führungsinstrument mit einer periodischen Überprüfung der wichtigsten räumlichen Veränderungen zu stärken. Zudem will er die Vernetzung mit den übrigen kantonalen Führungsinstrumenten wie zum Beispiel dem Finanzplan oder dem Regierungs- und Investitionsprogramm sicherstellen.

Der Bundesrat hat in Abstimmung mit dem Kanton die Genehmigung des Hartgestein-Abbauvorhabens Ennetmoos Rüti wegen noch nicht bereinigter Konflikte mit den nationalen Interessen des Landschaftsschutzes sistiert. Die betroffenen Stellen sind im Rahmen eines «runden Tischs» zur Zeit daran, Entscheidungsgrundlagen für eine Konfliktlösung zu erarbeiten. Wegen der zum Teil noch zu grossen Bauzonenreserven wird der Kanton im Weiteren eingeladen, Massnahmen für eine angemessene Redimensionierung zu treffen.

Der neue Richtplan stimmt mit den raumordnungspolitischen Grundanliegen des Bundes überein. Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE).



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