Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Waadt

Bern, 18.06.2008 - Der Bundesrat hat den Richtplan des Kantons Waadt genehmigt. Der bisherige Plan aus dem Jahr 1987 wurde vollständig überarbeitet. Der neue Richtplan soll den Kanton attraktiver machen, die Qualität des Lebensraums bewahren und den Zusammenhalt der Regionen sichern. In seinem Entscheid hat der Bundesrat den Plan in zwei Punkten geringfügig angepasst und verschiedene Ergänzungen verlangt.

Der Kanton Waadt will die Vitalität der Regionen stärken, die Naturräume bewirtschaften und vernetzen und die Nutzung der Ressourcen sicherstellen. Er sieht dazu ein ausgewogenes Netz von Zentren vor und legt im Richtplan entsprechende Strategien und Massnahmen fest. Der Richtplan wurde im Rahmen eines sehr breit angelegten Mitwirkungs- und Abstimmungsprozesses erarbeitet. Vorgesehen sind namentlich eine bessere Koordination von Mobilität, Siedlungsentwicklung und Umwelt, eine Stärkung der Zentren, eine Aufwertung des Wirtschaftsraums sowie eine bessere Abstimmung zwischen Natur- und Freizeitinteressen. Gleichzeitig verfolgt der Richtplan das Ziel, das Landwirtschaftsland und die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig zu erhalten.

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Laut diesem trägt der Richtplan den bundesrechtlichen Anforderungen und den Anliegen des Bundes und der Nachbarkantone sinnvoll Rechnung. Die vorgesehenen Massnahmen zu Bauten in Streusiedlungsgebieten und landschaftsprägenden Bauten bedürfen noch einiger Anpassungen, damit ihr Vollzug in Einklang mit dem Bundesrecht steht. Zudem ist der Richtplan durch eine Karte zu ergänzen, die einen Überblick über die richtplanrelevanten Bereiche vermittelt und die grossen Projekte in ihrem räumlichen Kontext darstellt. Ausserdem wird der Kanton eingeladen, die Ergebnisse der laufenden Grundlagenarbeiten und der gemeinsam mit anderen Partnern durchgeführten wichtigen Planungen (Agglomerationsprogramme, dritte Rhone-Korrektion) in den Richtplan aufzunehmen. In seinem Standbericht zur Richtplanung an den Bund hat der Kanton Waadt ausserdem aufzuzeigen, wie die grundsätzlichen Festlegungen in Bezug auf Bauzonengrösse umgesetzt worden sind.


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