Bundesrat genehmigt Schaffhauser Richtplan

Bern, 05.09.2001 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Schaffhausen heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr 1987 stammende Planung, wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. So sind beispielsweise die allfälligen Auswirkungen eines veränderten Flugregimes des Flughafens Zürich auf die Siedlungsentwicklung des Kantons zu berücksichtigen.

Der Kanton Schaffhausen legt einen überzeugenden Richtplan vor, der behördenverbindlich die verschiedenen Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum dieses Kantons koordiniert. Der Richtplan ist ein wichtiges Führungsinstrument zur Steuerung der Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung. Schaffhausen hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen und kommunalen Behörden sowie den verantwortlichen Gremien der Nachbarkantone und des benachbarten Auslands die räumliche Situation des Kantons umfassend eingeschätzt und Entwicklungsabsichten festgelegt. Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens ebenfalls zu den Inhalten des Richtplans äussern.

Beim Schaffhauser Richtplan sind insbesondere die umfassenden Vorkehrungen zur Erhaltung lebenswerter Siedlungs- und Landschaftsräume hervorzuheben. Wichtige Postulate der Raumplanung wie etwa die Siedlungsentwicklung nach innen (Schonen der knappen Ressource Boden), der Landschaftsschutz sowie die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr werden erfüllt.

Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Für die weitere Planung lädt der Bundesrat nun den Kanton unter anderem ein, künftige Änderungen des Flugregimes des Flughafens Zürich auf ihre Auswirkungen auf die Siedlungsplanung hin zu untersuchen. Allfällige siedlungsplanerische Massnahmen sind - sobald das neue Flugregime bekannt ist - im Richtplan entsprechend zu verankern. Im Weiteren soll der Kanton Schaffhausen seine Grundlagen in den Bereichen Naturgefahren und belastete Standorte vervollständigen.



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