Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Neuenburg

Bern, 26.06.2013 - Der Kanton Neuenburg hat seinen Richtplan aus dem Jahr 1987 komplett überarbeitet. Der Richtplan ist ein Instrument zur Planung der zukünftigen räumlichen Entwicklung des Kantons. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den revidierten Richtplan genehmigt.

Der Bundesrat begrüsst insbesondere das kantonale Raumkonzept, das im Richtplan eine zentrale Stellung einnimmt und die angestrebte Entwicklung beschreibt. Der Kanton Neuenburg verfolgt damit das Ziel, Neuenburg, La Chaux-de-Fonds und Le Locle zu einem Städtenetz zu verknüpfen, um die Zusammenarbeit auf politischer, administrativer, technischer und finanzieller Ebene zu fördern. Zusätzlich sollen die Neuenburger Städte verkehrstechnisch besser mit den Schweizer Agglomerationen und den grenznahen Städten Frankreichs verbunden werden. Damit nimmt der Kanton auch die Vorstellungen des Raumkonzepts Schweiz auf und entwickelt sie weiter.

In der kantonalen Volksabstimmung vom 23. September 2012 wurde ein Projekt für eine Schnellbahnverbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds (TransRUN) abgelehnt. Das Nein macht verschiedene Änderungen notwendig, die nun im Rahmen der Genehmigung des Richtplans vorgenommen werden. Der Kanton hat zu prüfen, mit welchen Massnahmen er unter den geänderten Voraussetzungen eine optimale Anbindung seines Städtesystems an Verkehrsinfrastrukturen erreichen kann.

Der Bundesrat anerkennt die Absicht des Kantons, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken und dabei klare räumliche Schwerpunkte zu definieren. Vor dem Hintergrund des revidierten Raumplanungsgesetzes wird es in den kommenden Jahren darum gehen, die steuernde Funktion des kantonalen Richtplans bei der Siedlungsbegrenzung und der Entwicklung nach innen weiter zu präzisieren und zu stärken.

Mit seinem neuen Richtplan verfügt der Kanton Neuenburg zudem über eine übergeordnete und mit den Nachbarkantonen abgestimmte Planung von Gebieten, die sich für eine Nutzung der Windenergie eignen. Der Richtplan sieht fünf Standorte im Neuenburger Jura vor. Mit dieser Planung, die auf umfassenden Grundlagearbeiten beruht, nimmt der Kanton die Stossrichtung der Energiestrategie des Bundes auf.

Der Bundesrat hat den revidierten Richtplan an seiner heutigen Sitzung mit den erwähnten Änderungen sowie einigen Vorbehalten und Aufträgen genehmigt.


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