Der Guichet Unique für Anliegen rund um die Windenergie öffnet seine Tore

Bern, 28.06.2018 - Heute öffnet der neue Guichet Unique für die Windenergie seine Tore. Der virtuelle Schalter bildet eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen an den Bund rund um die Windenergie. Am Guichet Unique beteiligen sich mehr als 15 Akteure des Bundes. Die Beurteilung der Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit verschiedenen anderen Bundesinteressen soll dank dem Guichet Unique besser koordiniert werden.

Ab heute können sich Projektentwickler, kantonale und kommunale Behörden sowie weitere interessierte Personen mit ihren Anliegen im Zusammenhang mit der Windenergie an den Guichet Unique wenden. Als zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe des Bundes beantwortet der Guichet Unique Fragen und koordiniert Stellungnahmen und Bewilligungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit Windenergieprojekten.

Windenergieanlagen müssen mit anderen Bundesinteressen in Einklang gebracht werden. Diese umfassen u.a. die zivile und militärische Luftfahrt, den Natur- und Heimatschutz, die Meteorologie, die zivile und militärische Kommunikation sowie die Raumplanung. Die Aufgabe des Guichet Unique ist es, diese verschiedenen Interessen zu koordinieren. Am Guichet Unique, der beim Bundesamt für Energie angesiedelt ist, sind u.a. folgende Akteure beteiligt: ARE, BAFU, BAKOM, BAZL, ESTI, MeteoSchweiz, skyguide, VBS.

Die Einführung des Guichet Unique ändert nichts an den Zuständigkeiten für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen: Die Festlegung von Zonen für die Windenergienutzung sowie die Baubewilligung für die Windturbinen verbleiben wie bisher in der Hoheit der Kantone bzw. der Gemeinden.

Der Guichet Unique erfüllt folgende Aufgaben:

  • Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit Windenergie in der Schweiz
  • Koordination von Stellungnahmen und Bewilligungen für die der Bund zuständig ist und die für die Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen nötig sind (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Überwachung der Einhaltung der Ordnungsfristen durch die involvierten Bundesstellen (Art. 14 Abs. 4 EnG)
  • Durchführung von bundesinternen Vermittlungsprozessen

Der Guichet Unique Windenergie ist erreichbar über Internet www.wind.admin.ch und per e-mail gu@bfe.admin.ch.

Windenergie in der Schweiz

- 2017 haben die 36 Schweizer  Grosswindanlagen 132 Millionen Kilowattstunden produziert; dies entspricht dem Stromverbrauch von 35‘000 Haushalten.
- Windenergieanlagen werden vom Bund im Rahmen der Energiestrategie 2050 gefördert: Es gibt momentan 451 Windenergieanlagen mit einem positiven Bescheid und 378 Windenergieanlagen auf der Warteliste für die Einspeisevergütung.
- Das Windenergiepotenzial in der Schweiz beträgt mindestens 5,3 Terawattstunden pro Jahr. Bis 2050 sollen jährlich 4,3 Terawattstunden Windstrom produziert werden. Das entspricht einem Anteil von rund 7% am schweizerischen Stromverbrauch.
- Heute zählen die sehr langen und aufwändigen Planungs- und Bewilligungsverfahren zu den grössten Hemmnissen für Windenergieprojekte in der Schweiz.
- Umfragen und lokale Abstimmungen in Standortgemeinden zeigen, dass die soziale und lokale Akzeptanz von Windenergie hoch ist.
- Weitere Informationen: http://www.bfe.admin.ch/themen/00490/00500/index.html?lang=de


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Tel. 058 462 56 75 / 079 763 86 11, marianne.zuend@bfe.admin.ch



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