Bundesrat unterstützt Agglomerationen bei der Bewältigung des Verkehrs

Bern, 14.09.2018 - Um die Verkehrssituation in den Agglomerationen zu verbessern, stellt der Bundesrat im Rahmen der dritten Generation der Agglomerationsprogramme 1,34 Milliarden Franken als Bundesbeitrag zur Verfügung. Er hat an der Sitzung vom 14. September 2018 die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit unterstützt der Bund Bauvorhaben von 32 Agglomerationen, die Verkehr und Siedlung koordinieren sowie die verschiedenen Verkehrsmittel besser aufeinander abstimmen.

Der Bund unterstützt im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr seit 2008 Städte und Agglomeration darin, sinnvolle Projekte zu verwirklichen, um den wachsenden Verkehr besser zu bewältigen. Für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme haben die Agglomerationen 37 Programme eingereicht und um eine Mitfinanzierung des Bundes für ein Investitionsvolumen von rund 6 Milliarden Franken ersucht. Im Rahmen der Vernehmlassung schlug der Bundesrat Anfang Jahr vor, 32 Agglomerationsprogramme mit 1,12 Milliarden Franken zu unterstützen. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat nun entschieden, zusätzliche Projekte zu berücksichtigen. Dazu gehören grössere Projekte wie der Vollanschluss Aesch BL, die Elektrifizierung der Buslinien 69 und 80 in Zürich, eine neue Erschliessungstrasse zum Terminal für den kombinierten Verkehr in Monthey (VS), Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt Zukunft Bahnhof Bern, eine zusätzliche Strassenquerung über die Rhône in Sion und die Verlängerung der Tramlinie Nations - Grand Saconnex in Genf. Die Botschaft sieht damit vor, dass der Bund sich mit 1,34 Milliarden Franken an den Investitionen beteiligt.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Agglomerationsprogramme auf grosse Akzeptanz stossen und sehr geschätzt werden. Sie helfen dabei, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung noch besser aufeinander abzustimmen. Angesichts der drängenden Verkehrsprobleme ist dem Bundesrat eine rasche Umsetzung der Vorhaben wichtig. Er legt bei der Beurteilung der Programme deshalb grossen Wert auf eine genügende Finanz- und Baureife der Projekte. Falls die Agglomerationen mit dem Bau der Vorhaben nicht innerhalb von sechs Jahren beginnen, fallen die gesprochenen Mittel künftig an den Bund zurück. Um die administrativen Prozesse zu vereinfachen, die Ausschöpfung der reservierten Gelder im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) voranzutreiben und die Flexibilität bei der Umsetzung zu erhöhen, sollen rund 30 Prozent der vorgeschlagenen Bundesbeiträge in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Strassenaufwertungen und Verkehrsmanagement pauschal mitfinanziert werden.

Der Bund will die begrenzten Mittel wirksam und effizient einsetzen und hat nach klaren Kriterien entschieden und Prioritäten gesetzt. Stark ins Gewicht fiel dabei, wie die Agglomerationen das Gesamtverkehrssystem verbessern und zugleich die Siedlungen nach innen entwickeln wollen. Entscheidend war zudem, wie diese Ziele miteinander abgestimmt wurden. Weitere Qualitätskriterien waren ferner die höhere Verkehrssicherheit und der tiefere Ressourcenverbrauch. Um die Umsetzung der vereinbarten Projekte voranzutreiben, war auch erstmalig relevant, wie weit Massnahmen früherer Generationen umgesetzt worden sind. Die enge Abstimmung mit den strategischen Entwicklungsprogrammen (STEP) für die Nationalstrassen und die Bahninfrastruktur ermöglicht ein leistungsfähiges Verkehrsnetz für Bevölkerung und Wirtschaft und schont die Ressourcen.


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