Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Bern, 17.10.2018 - Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat seinen Richtplan an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Zentrale und gut erschlossene Standorte werden in der Entwicklung gestärkt und die Entwicklung gegen innen gefördert. An seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 hat der Bundesrat den überarbeiteten Richtplan genehmigt.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Richtplankapitel «Raumkonzept» und «Siedlung» grundlegend überarbeitet und weitere Anpassungen vorgenommen. Damit erfüllt der Richtplan die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) und entfallen die Übergangsbestimmungen des RPG (siehe Kasten).

Richtplan lenkt Entwicklung an zentrale und gut erschlossene Standorte
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird bei seiner räumlichen Entwicklung sowohl in den Zentren als auch im ländlichen Raum stark durch die wirtschaftliche Dynamik in der Agglomeration St. Gallen/Bodensee beeinflusst. Das Raumkonzept des Richtplans trägt dem Rechnung, indem es die räumliche Entwicklung des Kantons prioritär auf die Wirtschaftsräume St. Gallen/Gossau und Rheintal/Bodensee ausrichtet. Bei der künftigen Bevölkerungsentwicklung geht Appenzell Ausserhoden von einem Wachstum aus, das zwischen dem mittleren und hohen Szenario des Bundes liegt.

Der Kanton legt sein Siedlungsgebiet auf einen Gesamtumfang von 1577 Hektaren fest und verbessert gleichzeitig die Verteilung des Siedlungsgebiets im Sinne seines Raumkonzepts. Dies geschieht mit Kriterien für räumliche Umlagerungen und für wenige Erweiterungen des Siedlungsgebiets. In seiner Genehmigung hält der Bundesrat indes fest, dass solche Verschiebungen und Erweiterungen nur im Rahmen des quantitativ definierten Gesamtumfangs möglich sind – dieser muss eingehalten werden. Ein besonderes Augenmerk muss der Kanton zudem auf seine Fruchtfolgeflächen (FFF) richten, da sein Bestand nur noch wenig über dem einzuhaltenden Mindestumfang gemäss dem Sachplan FFF des Bundes liegt.

Mit dem Kapitel «Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung» werden im Richtplan wesentliche Akzente für die Innenentwicklung und gegen die Zersiedelung gesetzt. Insbesondere die Grundsätze zur Innenentwicklung und die Förderung der kommunalen Richtpläne stechen hervor. Der Fokus liegt klar darauf, vorhandene Bauzonenreserven auszuschöpfen.

Auszonungen notwendig
Ausgehend von seiner eigenen Annahme zur Bevölkerungsentwicklung «Mittel-Plus» (+0.46 Prozent pro Jahr), lastet der Kanton Appenzell Ausserrhoden seine aktuellen Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 99,2 Prozent aus. Grundsätzlich gilt, solange ein Kanton über zu grosse Bauzonen verfügt, muss er Neueinzonungen kompensieren. Der vorliegende Ausserrhoder Richtplan macht hierfür verbindliche Vorgaben. Insgesamt sieben Gemeinden haben im Hinblick auf den Zeithorizont 2040 zu gross dimensionierte Wohn-, Misch- und Kernzonen und müssen daher einen Auszonungsprozess starten. Diese Auszonungen werden nötig sein, um die vom Gesetz vorgeschriebene hundertprozentige Bauzonen-Auslastung zu erreichen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)

Die Teilrevision des RPG hatte das Stimmvolk in der Referendumsabstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissen. Der Bundesrat setzte darauf die neuen Gesetzesbestimmungen auf den 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen müssen. Solange kein überarbeiteter, vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten für die Kantone die Übergangsbestimmungen. Diesen zufolge sind Einzonungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur dann zugelassen, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Appenzell Ausserrhoden ist nach Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden und Thurgau nunmehr der vierzehnte Kanton, dessen Richtplan die Vorgaben des revidierten RPG erfüllt.

Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs erfolgt nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen, die jedoch das Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Funktion, durch seine Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicherzustellen.


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