Bundesrat genehmigt zweiten Teil des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg

Bern, 19.08.2020 - Zwischen 2015 und 2018 hat der Kanton Freiburg seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet. Nachdem der Bundesrat bereits am 1. Mai 2019 dem strategischen Teil und dem Teil Siedlung zugestimmt hatte, hat er an seiner Sitzung vom 19. August 2020 nun auch die übrigen Teile des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg genehmigt.

Der Kanton Freiburg hat seinen Richtplan aus dem Jahr 2002 grundlegend überarbeitet. Die nun vom Bundesrat genehmigten Teile behandeln eine Vielzahl an Themen und konkreter Vorhaben, namentlich in den Bereichen Mobilität, ländliche und natürliche Räume sowie Versorgung und Abfälle. Ebenfalls im Richtplan enthalten sind die Themen Tourismus und Freizeit, die verschiedene Vorhaben mit Tourismusinfrastrukturen in den Voralpen umfassen, sowie der Bereich Energie, der namentlich die sieben vom Kanton geplanten Standorte für Windkraftanlagen abdeckt. Diese Themen und Vorhaben werden im Richtplan mehrheitlich zweckmässig behandelt.

Der Bundesrat knüpft seine Genehmigung indessen an verschiedene Vorbehalte und Auflagen. Insbesondere müssen im Zuge der Weiterentwicklung des Richtplans gewisse Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen werden, einige davon innerhalb vorgegebener Fristen. So muss der Kanton etwa die im Richtplan enthaltenen Bestimmungen zu Weilern an die Anforderungen des Bundesrechts angleichen.

Nicht genehmigt hat der Bundesrat das Projekt «Biomassezentrum und Energiepark Galmiz». Zudem hat er den Koordinationsstand einiger weiterer Projektblätter geändert, darunter desjenigen über den Ausbau des Papilioramas in Kerzers.


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