Bundesrat genehmigt den zweiten Teil des Richtplans des Kantons Obwalden

Bern, 18.06.2021 - Der Kanton Obwalden hat seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet. Nachdem der Bundesrat bereits letzten Sommer die Teile «Raumentwicklungsstrategie» und «Siedlung» des Obwaldner Richtplans genehmigt hatte, stimmte er an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 auch den Teilen «Verkehr», «Natur und Landschaft», «Tourismus und Freizeit» sowie «Übrige Raumnutzungen» zu.

Mit der heutigen Genehmigung des zweiten Teils des gesamthaft revidierten Richtplans durch den Bundesrat verfügt der Kanton Obwalden nun über ein thematisch umfassendes, mit allen drei Staatsebenen abgestimmtes Raumentwicklungsinstrument. Der Bund zog die Prüfung und Genehmigung der Teile «Siedlung» und «Raumentwicklungsstrategie» letztes Jahr vor, um den davor geltenden Einzonungsstopp im Kanton Obwalden nicht länger andauern zu lassen.

Strategien für die zentralen Themen Verkehr, Landschaft und Tourismus

Mit dem modernisierten Richtplan gelingt es dem Kanton Obwalden, nebst wichtigen Fragen der Siedlungsentwicklung auch Fragen zur künftigen Entwicklung von Verkehr, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit zu klären. So sieht der Kanton vor, eine integrale Gesamtverkehrsstrategie zu erarbeiten, deren Ergebnisse später in den Richtplan einfliessen sollen. Im Kapitel «Natur und Landschaft» macht Obwalden einen ersten Schritt in Richtung einer übergeordneten Landschaftskonzeption, indem der Kanton festlegt, wie er etwa mit der Landschaft und ihren Qualitäten umgehen will. Ein strategisches Fundament enthält auch das Kapitel «Tourismus und Freizeit», das für die Weiterentwicklung des Kantons Obwalden wichtig ist, da der Tourismus ein bedeutender volkswirtschaftlicher Faktor ist.

Punktuelle Änderungen, Vorbehalte und Aufträge des Bundes

Der Bundesrat hat im Rahmen der Genehmigung punktuelle Änderungen im Richtplan vorgenommen und äussert gewisse Genehmigungsvorbehalte. Sie betreffen vor allem den Schutz der besten landwirtschaftlichen Ackerböden, der so genannten Fruchtfolgeflächen, sowie raumstrategische Festlegungen zu Tourismus- und Freizeitnutzungen. Er macht geltend, dass die Umsetzung von Tourismus- und Freizeitprojekten immer auch auf das Bundesrecht und die verschiedenen räumlichen Interessen abgestimmt werden muss. Schliesslich hat der Bundesrat auch verschiedene Aufträge erteilt, wonach Obwalden geeignete Gebiete und Gewässerstrecken für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft im Richtplan bezeichnen muss. Damit soll der Kanton die nötigen planerischen Voraussetzungen schaffen, um erneuerbare Energien fördern zu können.


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