Bundesrat genehmigt Gesamtüberarbeitung des Glarner Richtplans

Bern, 03.12.2021 - Der Kanton Glarus hat seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet und an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Er legt darin das Siedlungsgebiet fest und erteilt den Gemeinden Aufträge für den Umgang mit den Bauzonen und zur Siedlungsentwicklung nach innen. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Gesamtüberarbeitung des Richtplans genehmigt.

Der Kanton Glarus hat seinen Richtplan gesamthaft überarbeitet und modernisiert. Er gibt sich damit für die kommenden Jahre einen klaren Rahmen für seine Raumentwicklung. Der Richtplan umfasst alle relevanten Themen. Gegenstand der Genehmigung sind die Kapitel Raumentwicklungsstrategie, Siedlung, Natur und Landschaft und übrige Raumnutzungen sowie die entsprechenden Karteninhalte. Beschlüsse zu den Themen Verkehr und Tourismus hat der Kantonsrat erst später gefasst. Sie sind deshalb Gegenstand eines separaten Prüfungs- und Genehmigungsverfahrens, das noch im Gang ist.

Die Raumentwicklungsstrategie bildet mit den Annahmen zur künftigen Entwicklung von Bevölkerung und Beschäftigten sowie ihren strategischen Zielen und Grundsätzen einen guten Rahmen für die thematischen Kapitel des Richtplans. Verbesserungspotential ortet der Bund nun noch in den «Strategischen Leitgedanken» im Bereich Siedlung sowie bei den Themen Natur und Landschaft, Landwirtschaft sowie Energie.

Bundesrat passt Richtplan an das revidierte RPG an

Der Richtplan, den das Glarner Kantonsparlament verabschiedet und der Kanton Ende 2019 zur Genehmigung eingereicht hatte, erfüllte bloss teilweise die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) im Teil Siedlung. Die bei der Gesamtüberarbeitung getroffenen Festlegungen und Massnahmen griffen zwar alle umzusetzenden Punkte auf, standen jedoch teilweise nicht im Einklang mit den Bundesvorgaben. So hatte der Kanton sein Siedlungsgebiet nicht zufriedenstellend festgelegt sowie die Bauzonendimensionierung nicht befriedigend sichergestellt. In der Folge hat der Gesamtregierungsrat des Kantons Glarus notwendige Korrekturen vorgenommen und die Genehmigung beziehungsweise direkte Änderungen durch den Bundesrat beantragt. Hinzu kommen verschiedene Änderungen, die der Bundesrat in seiner Kompetenz vornimmt.

Im genehmigten Richtplan legt der Kanton sein Siedlungsgebiet abschliessend auf 1575 Hektaren fest, allerdings will er dieses noch um 30 Hektaren reduzieren. Einzelne Festlegungen zum Siedlungsgebiet hat der Bundesrat nicht beziehungsweise nur unter Vorbehalt genehmigt. Es geht dabei um die Modalitäten künftiger Verschiebungen und Erweiterungen des Siedlungsgebiets.

Aufgrund der neusten Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 2020 (Szenario Hoch) wird der Kanton Glarus seine aktuellen Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) in 15 Jahren voraussichtlich etwas besser als ursprünglich angenommen brauchen, nämlich zu 99 Prozent. Allerdings unterscheidet sich die Auslastung in seinen drei Gemeinden stark und liegt teilweise deutlich unter 100 Prozent. Kantone mit einer Auslastung von unter 100 Prozent haben insgesamt zu grosse Bauzonen und müssen daher im Richtplan aufzeigen, wie und in welcher Frist sie die Auslastung anheben wollen. Im Rahmen der laufenden Revisionen der kommunalen Nutzungspläne muss der Kanton Glarus daher innert drei Jahren nach der Genehmigung des Richtplans fallweise Bauzonen auszonen.

Zusammen mit den im Rahmen der Genehmigung vorgenommenen Änderungen sowie Vorbehalten und Aufträgen erfüllt Glarus die Anforderungen des revidierten RPG. Der seit dem 1. Mai 2019 geltende Einzonungsstopp wird folglich aufgehoben. Im Siedlungsbereich wird der Kanton seinen Richtplan nach der Genehmigung noch weiter anpassen und ergänzen müssen.

Erneuerbare Energien: Auftrag für einen planerischen Rahmen

Ergänzen muss der Kanton seinen Richtplan auch im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien. Wie vom Energie- und vom Raumplanungsgesetz seit 2016 gefordert, soll der Richtplan in einer gesamtkantonalen Sicht alle für die Nutzung der Windenergie und der Wasserkraft geeigneten Gebiete bezeichnen. So soll der Kanton optimale Rahmenbedingungen schaffen, um die Energiestrategie 2050 auf seinem Gebiet umsetzen zu können.

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)

Die Stimmbevölkerung hat in der Referendumsabstimmung vom 3. März 2013 die Revision des RPG gutgeheissen. Der Bundesrat setzte darauf die neuen Gesetzesbestimmungen zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung auf den 1. Mai 2014 in Kraft. Am 30. April 2019 lief die Frist ab, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten. Gemäss den Übergangsbestimmungen des revidierten Gesetzes galt seither in den drei verbleibenden Kantonen ohne vom Bundesrat genehmigten Richtplan ein Einzonungsstopp (Obwalden, Glarus und Tessin). Nach der Genehmigung des Obwaldner Richtplans im Juni 2020 entfällt mit der heutigen Genehmigung nun auch im Kanton Glarus der Einzonungsstopp. 

Das revidierte RPG verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs erfolgt nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen, die jedoch das Szenario Hoch des BFS nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Funktion, durch seine Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicherzustellen.


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