Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell Innerrhoden

Bern, 25.06.2003 - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Appenzell Innerrhoden genehmigt. Der aus dem Jahr 1986 stammende Plan wurde gesamthaft überarbeitet.

Der Richtplan 2002 des Kantons Appenzell Innerhoden konkretisiert die angestrebte räumliche Entwicklung aufgrund der entsprechenden Leitsätze aus dem kantonalen Entwicklungskonzept. Ein Schwerpunkt ist die Abstimmung der unterschiedlichen Ansprüche an den Landschaftsraum. Die darin enthaltenen Vorgaben und Anweisungen an die nachgeordneten Planungen und geplanten Vorhaben sollen die Verwirklichung dieser räumlichen Ordnung sicherstellen.

Der Bundesrat hat einzig Vorbehalte zur projektierten Erweiterung des Golfplatzes Gonten angemerkt. Hier bestehen noch Konflikte mit der Landschaftsschutzzone und den angrenzenden Flachmooren von nationaler Bedeutung.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat unter Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel ein ausserordentlich beachtenswertes Planungswerk geschaffen. In verschiedenen Aufgabenbereichen sind zurzeit noch Grundlagenarbeiten im Gange. Beispiele dafür sind die Ergänzung des Katasters belasteter Standorte oder das Erstellen des Massnahmenplanes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Noch in Bearbeitung sind u.a. das Erstellen der Gefahrenkarte, die Festlegung des minimalen Raumbedarfs für Fliessgewässer und die Bereinigung der Ausführungen zum Gewässerschutz. Sollten sich daraus Richtplanergänzungen ergeben, so können diese nach Abschluss der entsprechenden Planungsarbeiten vorgenommen werden.



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