Weissenstein: Bundesrat genehmigt Richtplananpassung des Kantons Solothurn

Ittigen, 12.03.2010 - Der Bundesrat hat die Anpassung des Richtplans zum «Interessengebiet für Freizeit und Erholung Weissenstein» mit Vorbehalten genehmigt. Der Kanton Solothurn muss sicherstellen, dass die geplante neue Seilbahn die Landschaft nicht übermässig beeinträchtigt. Will er weitere Freizeitaktivitäten auf dem Weissenstein zulassen, muss er den Richtplan erneut anpassen.

Der Kern der Richtplananpassung besteht aus dem Ersatz der alten Sesselbahn auf den Weissenstein durch eine neue Seilbahn. Diesen Entscheid hat der Kanton Solothurn in ein Gesamtpaket eingebettet, in welchem er Eckpunkte zum Freizeit- und Erholungsgebiet Weissenstein festlegt. Zugleich mit dem Bau der neuen Bahn will er diese besser an den öffentlichen Verkehr anbinden, dazu die Strasse auf den Weissenstein an Sonn- und Feiertagen sperren und das Parkregime neu regeln. Zudem beabsichtigt der Kanton, ein Konzept zu neuen Freizeitnutzungen auf dem Weissenstein zu entwickeln, welche die Landschaft nicht beeinträchtigen.

Dass eine neue Seilbahn die alte Sesselbahn ersetzen soll, ist umstritten. Als einzige in der Schweiz noch bestehende Anlage ihrer Art kommt der Sesselbahn Oberdorf-Weissenstein aus historischer Sicht eine besondere Bedeutung zu. Allerdings stellt der Bundesrat fest, dass die vom Kanton vorgenommene Interessenabwägung nachvollziehbar sei – dies in Anbetracht der Unsicherheiten und Vorbehalte, die mit der Sanierung der Sesselbahn verbunden sind, und nach Prüfung der gegensätzlichen Anliegen. Denn der Weissenstein ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Solothurn und Umgebung. Deshalb ist seine Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr mit einer leistungsfähigen Seilbahn von grossem öffentlichen Interesse.

Neue Seilbahn noch nicht definitiv beschlossen

Indem der Bundesrat den Richtplaninhalt zur neuen Seilbahn genehmigt, hat er zwar einen Grundsatzentscheid gefällt, der es erlaubt, das Freizeit- und Erholungsgebiet Weissenstein weiterzuentwickeln. Über die konkrete Ausgestaltung der Bahn wird aber erst im Plangenehmigungsverfahren definitiv entschieden. Sowohl gegen dieses als auch gegen die ebenfalls notwendige Nutzungsplanung kann Beschwerde geführt werden.

Da der Weissenstein im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgeführt ist, genehmigt der Bundesrat den Richtplan mit zwei Vorbehalten. So beauftragt er den Kanton Solothurn, bei der weiteren Planung sicher zu stellen, dass Linienführung, Dimensionierung und Gestaltung der neuen Seilbahn so gewählt werden, dass diese die Landschaft nicht schwerwiegend beeinträchtigt. Zudem wird der Kanton aufgefordert, den Entscheid über neue Freizeitnutzungen auf dem Weissenstein im Rahmen einer Richtplananpassung zu treffen. Diese muss wiederum vom Bund geprüft und genehmigt werden.


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