Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan des Kantons Uri

Bern, 20.09.2013 - Der Kanton Uri hat seinen Richtplan aus dem Jahr 2001 revidiert und dabei die kantonalen Entwicklungsziele grundlegend überarbeitet. Der Bundesrat hat den neuen Richtplan an seiner heutigen Sitzung genehmigt.

Der Kanton Uri hat sein Raumkonzept mit überarbeiteten Entwicklungszielen für die Bereiche Siedlung, Mobilität, Natur und Landschaft, Energie sowie Tourismus in seinen neuen Richtplan integriert. Der Richtplan enthält beispielsweise Massnahmen zur Siedlungsbegrenzung und zur Siedlungsentwicklung nach innen. Damit nimmt er bereits einzelne Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes auf. Bei dessen Umsetzung wird der Kanton die Inhalte des Richtplans zum Thema Siedlung überprüfen und – wo nötig – ergänzen müssen.

Aufgrund der Annahme der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» am 11. März 2012 werden mit der Genehmigung des Richtplans die darin enthaltenen Festlegungen zum Zweitwohnungsbau geändert und mit dem neuen Verfassungsartikel und der Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012 in Einklang gebracht.

Der Kanton Uri stimmt ausserdem in seinem neuen Richtplan die nationalen, kantonalen sowie kommunalen verkehrspolitischen Ansprüche und Anliegen an einen Transitkanton aufeinander ab. So will Uri zur weiteren Vertiefung Strategien für die Verkehrsträger Strasse und Schiene sowie für den Langsamverkehr erarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Jana Leuschner, Leiterin Richtplangruppe Zentralschweiz
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
031 323 13 78
jana.leuschner@are.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Kontakt

Medienstelle

+41 58 464 22 99

media@are.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/medien-und-publikationen/medienmitteilungen/medienmitteilungen-im-dienst.msg-id-50324.html