Bundesrat genehmigt revidierten Richtplan des Kantons Tessin

Bern, 16.10.2013 - Der Kanton Tessin hat seinen Richtplan aus dem Jahr 1995 komplett überarbeitet und insbesondere in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft wesentlich erweitert. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den revidierten Richtplan genehmigt.

Der Richtplan des Kantons Tessin strebt ein kantonales Städtesystem «Città Ticino» mit den Agglomerationen Lugano, Locarno, Bellinzona sowie Chiasso-Mendrisio an. Die «Città Ticino» will den Standort Tessin stärken und ihn mit den benachbarten Schweizer und norditalienischen Städten insbesondere in wirtschaftlicher, kultureller und verkehrlicher Hinsicht verknüpfen.

Die Planungsgrundsätze beim Verkehr zielen darauf ab, ein leistungsstarkes Netz an Verkehrsinfrastrukturen besser auf die Siedlungsentwicklung abzustimmen. Zudem enthält der Richtplan Regelungen für Verkehr und Infrastrukturen der vier Tessiner Agglomerationen. Damit verfügt der Kanton über Grundlagen für die Tessiner Agglomerationsprogramme «Verkehr und Siedlung». Der Bund anerkennt die Bestrebungen des Kantons, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Im Rahmen der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes muss der Kanton damit rechnen, weitergehende Festlegungen zum zukünftigen Siedlungsgebiet und zur Bauzonendimensionierung treffen zu müssen.

Beim umfassend erarbeiteten Bereich Landschaft nimmt der Kanton Tessin seine Aufgaben zur Erhaltung der Landschaften wahr, insbesondere indem er Schutzgebiete bezeichnet. Der Kanton legt ausserdem Grundsätze zur Förderung erneuerbarer Energien fest. Bei der Umsetzung der Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, vor allem von Wasserkraft, Solarnutzung und Windenergie, muss der Kanton mithilfe des Richtplans noch stärker zwischen Schutz- und Nutzungsansprüchen vermitteln.


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