Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse: Eröffnung der Anhörung der Kantone

Bern, 28.02.2017 - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die erste Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse, erarbeitet. Im Rahmen einer Anhörung haben die Kantone nun die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Die erste Auflage umfasst die sachplanrelevanten Elemente der Netzfertigstellung, der Engpassbeseitigung, der LKW-Abstellanlagen und weiterer Aufgaben der Nationalstrassen.

Der Bund koordiniert seine raumwirksamen Tätigkeiten in sogenannten Sachplänen. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN), will der Bund die sachplanrelevanten Vorhaben im Bereich der Nationalstrassen zur räumlichen Abstimmung vorlegen. Kern der ersten Auflage bilden die Vorhaben der Netzfertigstellung, der Engpassbeseitigung (Module 1 bis 3) sowie Massnahmen für das Abstellen, die Kontrolle und Warteplätze für Lastwagen. Zudem geht es um Anschlüsse und Wildtierquerungen. Mit dem SIN komplettiert der Bund das Planungswerk Sachplan Verkehr. Der Teil Infrastruktur Strasse besteht aus einem Konzeptteil sowie aus Objektblättern. Wesentliche Teile der Konzeptteile und der Objekte sind aus parlamentarischen Behandlungen hervorgegangen.

Der Sachplan hat zum Ziel, die beabsichtigte langfristige Entwicklung der Strasseninfrastruktur mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung zu koordinieren. Damit wird Planungssicherheit für Kantone und Gemeinden geschaffen. Aus diesem Grund enthält der Sachplan als räumliches Planungsinstrument auch Vorhaben, deren Finanzierung derzeit noch nicht sichergestellt ist. Der Bund wahrt damit nationale Interessen und hält sich Optionen für die Weiterentwicklung der Nationalstrasseninfrastruktur offen.

Mit der Anhörung der Kantone wird sichergestellt, dass die Koordination mit den kantonalen Richtplänen erfolgt. Zudem sind die Kantone in der Pflicht, die Bevölkerung über den Sachplan zu informieren und für die Mitwirkung zu sorgen. Die Anhörung der Kantone dauert bis am 23. Juni 2017.

                         


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