Bundesrat genehmigt Richtpläne der Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug
Bern, 01.05.2019 - Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 genehmigt. Hingegen verfügen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin über keinen genehmigten Richtplan. Weil die fünfjährige Übergangsfrist gestern endete, gilt für diese Kantone per sofort ein absoluter Einzonungsstopp.
Mit den angepassten Richtplänen kommen die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug den Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) nach. Mit dem gestrigen Tag endete die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen mussten. Jene Kantone, die noch keinen vom Bundesrat genehmigten angepassten Richtplan haben, dürfen ab sofort nicht mehr einzonen – auch dann nicht, wenn sie die eingezonten Flächen gleichzeitig und flächengleich kompensieren würden. Dies gilt so lange, bis die betroffenen Kantone sowohl über einen genehmigten an das revidierte RPG angepassten Richtplan als auch über eine bundesrechtskonforme Gesetzesregelung zur Mehrwertabgabe verfügen.
Die Kantone Glarus und Obwalden haben ihre Richtpläne dem Bund noch nicht zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Der Kanton Tessin hat zwar seinen angepassten Richtplan im Juli letzten Jahres eingereicht und der Bund seine Prüfung soweit abgeschlossen und die Ergebnisse dem zuständigen Regierungsrat zur Anhörung zugestellt. Allerdings sind im Kanton noch Beschwerden gegen den Richtplan hängig. Der Bundesrat kann den Richtplan erst dann genehmigen, wenn der Tessiner Grosse Rat über die Beschwerden entschieden hat. Damit dürfen die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin vorderhand kein Bauland mehr einzonen. Dasselbe gilt für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz und Zürich, für die der Bundesrat bereits am 10. April 2019 einen Einzonungsstopp angeordnet hat. Diese Kantone haben die bundesrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Mehrwertabgabe nicht erfüllt. Der Kanton Zug verfügt mit heutigem Entscheid des Bundesrats zwar über einen genehmigten Richtplan. Er unterliegt vorderhand aber noch einem Einzonungsstopp, weil die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe erst am 19. Mai 2019 stattfindet. Sobald der Kanton Zug die Regelung in Kraft gesetzt hat, wird der Einzonungsstopp hinfällig.
Sechs Jahre nach Annahme des revidierten RPG erfüllen damit insgesamt acht Kantone die Anforderungen bezüglich Richtplan oder Gesetz nicht. Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren bei Abstimmungen mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie einen konsequenten Schutz von Natur und Landschaft wünscht. Das revidierte RPG hat die Bevölkerung mit 63 Prozent angenommen. Der Bundesrat hat im Rahmen der Diskussion um die Zersiedelungsinitiative klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Vorgaben des RPG entschieden umsetzen wird. Das bremst die Zersiedelung und schont die Landschaft.
Rückzonungsprogramme der Kantone Jura und Wallis verstärkt, Basel-Landschaft mit Rückzonungsauftrag
Jura und Wallis werden in 15 Jahren eine Auslastung ihrer Wohn-, Misch- und Zentrumszonen von unter 95 Prozent und damit deutlich zu grosse Bauzonen haben. Sie müssen daher im Richtplan mittels eines Rückzonungsprogramms aufzeigen, wie und bis wann sie eine korrekte Bauzonenauslastung erreichen werden. Bei beiden Kantonen hat der Bundesrat im Zuge seiner Genehmigung die Massnahmen des Richtplans zur Rückzonung noch weiter präzisiert und verstärkt. Damit sollen die Kantone das Ziel erreichen, ihre Bauzonen korrekt zu dimensionieren und ihre Siedlungen nach innen zu entwickeln. Zudem legt der Bundesrat grosses Gewicht darauf, Flächen planerisch zu sichern, die für Rückzonungen geeignet sind (Planungszonen). Bis dahin ist es ihm wichtig, Baubewilligungen zu überwachen. Damit soll verhindert werden, dass Flächen vor ihrer Rückzonung beziehungsweise vor Erlass einer Planungszone überbaut werden.
Während der Richtplan des Kantons Basel-Landschaft strenge Regeln zu Einzonungen enthält, äussert er sich kaum zum Umgang mit bestehenden Bauzonen, die bei vielen ländlichen Gemeinden überdimensioniert sind. So hat Basel-Land sein Siedlungsgebiet zwar lediglich zurückhaltend erweitert, es umfasst aber im Wesentlichen die gesamten heutigen Bauzonen. Damit besteht aufgrund der grossen unüberbauten Bauzonen im ländlichen Raum ein sehr hohes Risiko, dass hauptsächlich in diesem Raum gebaut werden wird. Dies widerspricht den Zielen des revidierten RPG. Deswegen hat der Bundesrat den Richtplan im Zuge der Genehmigung abgeändert und einen Rückzonungsauftrag an die Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen erteilt.
Mit der Genehmigung der Richtpläne durch den Bundesrat ist die räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Richtpläne stellen vielmehr «Leitplanken» für den Kanton, die Regionen und die Gemeinden dar. Letztere müssen nun ihre Nutzungspläne revidieren, – sofern nötig – überdimensionierte Bauzonen reduzieren und die Siedlungsentwicklung nach innen umsetzen. Im Rahmen der vierjährlichen Berichterstattung der Kantone an den Bund wird das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Umsetzung der Richtplaninhalte und der vom Bundesrat formulierten Vorbehalte und Aufträge begleiten. Sollten sich die Festlegungen des Richtplans als nicht griffig genug erweisen oder deren Umsetzung nicht konsequent erfolgen, kann der Bund Massnahmen ergreifen – beispielsweise die Anpassung des Richtplans verlangen oder die Kantone verpflichten, dem ARE relevante Entscheide zu eröffnen.
Das Faktenblatt «Genehmigung der kantonalen Richtpläne Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug» orientiert über die Prüfungen der heute genehmigten Richtpläne.
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Rudolf Menzi, Kommunikation, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 462 40 55
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