Tripartite Konferenz senkt Ausgaben und verteilt Kosten neu

Bern, 28.10.2020 - Der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) haben entschieden, die Mittel für die Tripartite Konferenz zu senken und die Kosten neu zu verteilen. Der Bundesrat hat die Vereinbarung dazu an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 genehmigt. Die Anpassungen treten auf Anfang 2021 in Kraft.

2001 haben der Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) gegründet. Die Träger haben 2016 die TAK in die Tripartite Konferenz (TK) überführt, um damit den engen Verflechtungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen Rechnung zu tragen. Die Ziele, Tätigkeitsbereiche, Organisation, Struktur, Arbeitsweise sowie die Finanzierung sind in der tripartiten Vereinbarung festgehalten.

Im Juli 2017 gelangten der SSV und der SGV mit dem Anliegen an die TK, dass die Zusammenarbeit mit einem reduzierten Budget weitergeführt werde, die die Kommunalverbände finanziell weniger belasteten.

An der TK-Sitzung vom 22. Juni 2020 wurde zuhanden der Träger eine Anpassung der Vereinbarung von 2016 verabschiedet, die die jährlichen Mittel um 100 000 Franken reduziert und einen veränderten Finanzierungsschlüssel vorsieht. Dieser Anpassung haben die Träger zugestimmt. Neu sind jährlich 350 000 Franken für die Geschäftsstelle der TK sowie für Projekte vorgesehen. Bund und Kantone übernehmen je vierzig Prozent, die Städte und Gemeinden je zehn Prozent der Kosten. Die Beiträge werden damit für alle Beteiligten tiefer ausfallen als aktuell. Der Beitrag des Bundes wird aus dem Budget des federführenden Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) finanziert. Die angepasste Vereinbarung tritt auf Anfang 2021 in Kraft.


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