
Jahr | 2005 |
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Dieses Rechtsgutachten stellt dar, welche Absichten der Schweizer Gesetzgeber verfolgte, als er in der Raumplanungsverordnung des Bundes den Behörden, die Nutzungspläne im Sinne von Art. 14 des Raumplanungsgesetzes erlassen, eine Berichterstattung auferlegte, wie diese Pläne der Umweltschutzgesetzgebung Rechnung tragen.
Der Umweltteil des Planungsberichts nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (PDF, 604 kB, 07.12.2016)UMWELT-MATERIALIEN NR. 179 - Recht