Eine sinnvolle Raumordnung braucht Planung und Koordination über alle Staatsebenen hinweg. Konzepte nach Art. 13 Raumplanungsgesetz (RPG) zeigen auf, wie der Bund seine Sachziele und Tätigkeiten im Hinblick auf die Erfüllung von Aufgaben, die sich auf Raum und Umwelt erheblich auswirken, abstimmt. Dazu legen sie einen für die Bundesbehörden verbindlichen Rahmen für nachgelagerte Verfahren und Entscheide fest.
Konzepte enthalten Anweisungen an die Bundesstellen, setzen Prioritäten und bestimmen den Einsatz der Bundesmittel. Sie enthalten im Unterschied zu den Sachplänen keine verbindlichen räumlich konkreten Festlegungen. Sie sind von den Kantonen in den Richtplänen zu berücksichtigen.
Konzept Windenergie
An seiner Sitzung vom 25. September 2020 hat der Bundesrat die Anpassung 2020 des Konzepts Windenergie verabschiedet. Es legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projektträger verfügen damit über eine Entscheid- und Planungshilfe.
Konzept für den Gütertransport auf der Schiene
Das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene dient der übergeordneten Planung der Schienengüterverkehrsanlagen und stellt die Abstimmung mit der Raumplanung des Bundes und der Kantone sowie mit der Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen sicher.
Landschaftskonzept Schweiz LKS
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS) verabschiedet. Das LKS ist das Planungsinstrument des Bundes für seine Landschaftspolitik. Dabei geht es zum einen darum, die Ziele von Bund, Kantonen und Gemeinden aufeinander abzustimmen. Zum anderen bezweckt das Konzept, Projekte und Planungen so zu gestalten, dass die unter Druck stehenden Landschaften auch künftig als hochwertiger Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum zur Verfügung stehen.
Nationales Sportanlagenkonzept NASAK
Die Sportanlagen von nationaler Bedeutung zielen darauf ab, für die verschiedenen Disziplinen sportliche Aktivitäten von hohem Niveau zu ermöglichen. Sie können eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Entwicklung der betreffenden Regionen haben. Der Bund legt in einer Konzeption die Kriterien für die nationale Bedeutung und insbesondere auch betreffend Lokalisierung fest.
Konzept Transitplätze für ausländische Fahrende
Anhörung und öffentliche Mitwirkung gemäss Artikel 19 RPV
Das Konzept «Transitplätze» ist ein Raumplanungskonzept im Sinne von Artikel 13 Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700). Es stellt eine Grundlage für die Planung von Halteplätzen für fahrende Minderheiten aus dem Ausland dar. Durch die Klärung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen und die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit soll eine Verbesserung hinsichtlich Zahl und Nutzung der verfügbaren Halteplätze erreicht werden.