Bundesrat legt weitere Schritte für Revision des Raumplanungsgesetzes fest

Bern, 04.12.2015 - Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist auf wenige, dafür zentrale Themen der Raumplanung zu beschränken. Dies hat der Bundesrat aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung heute entschieden. Der Bund wird die Vorlage mit den Kantonen und Gemeinden ausarbeiten und dabei phasenweise weitere Kreise miteinbeziehen. Der Botschaftsentwurf soll dem Bundesrat Mitte 2017 zum Entscheid vorliegen.

Während der von Dezember 2014 bis Mai 2015 durchgeführten Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes sind 227 Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung zeigte, dass die Mehrheit der Kantone die Vorlage ablehnt. Vielfach wurde geltend gemacht, dass der Revisionsbedarf bei vielen Themen nicht ausgewiesen sei. Zudem komme die Vorlage zu einem Zeitpunkt, da Kantone und Gemeinden durch die Umsetzung der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes beansprucht seien und daher keine Ressourcen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Vorlage hätten.

Der Bundesrat hat aufgrund dieser Rückmeldungen an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die weiteren Arbeiten an der Vorlage auf diejenigen Kernthemen der Raumplanung zu konzentrieren, in denen der Revisionsbedarf klar ausgewiesen ist. Es handelt sich um die Bereiche Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung im Untergrund und Raumplanung in funktionalen Räumen. Hier sollen Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone, der Städte sowie der Gemeinden zusammensetzen. Weitere Kreise, wie zum Beispiel Fachverbände, Wirtschaftsverbände oder ideelle Organisationen, sollen phasenweise angehört werden. Zudem wird, unter Federführung der Kantone, auch das Thema der raumplanerischen Interessenabwägung vertieft; der Bund wird sich an diesen Arbeiten beteiligen. Das beschlossene weitere Vorgehen ist mit den Kantonen abgesprochen. Die Botschaft für die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes soll dem Bundesrat Mitte 2017 vorliegen.

Beim Bauen ausserhalb der Bauzonen wird es darum gehen, die geltenden gesetzlichen Regelungen zu vereinfachen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei dem raumplanerischen Handlungsspielraum gelten, damit den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Zugleich ist sicherzustellen, dass der Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen, eingehalten wird. Beim Thema Untergrund soll geprüft werden, ob die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Grundsatzregelung noch weiter zu präzisieren ist und wie diese mit den laufenden Gesetzgebungsarbeiten auf kantonaler Stufe abgestimmt werden kann. Beim Thema funktionale Räume wird es schliesslich darum gehen, zu prüfen, welche Rahmenregelungen für die Förderung von kantonsübergreifenden Planungen nötig sind.

Ein zentrales Kernthema der zweiten Revisionsetappe, der Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF), das heisst des ackerfähigen Kulturlandes, wird aus der Revisionsvorlage herausgelöst. FFF sollen besser geschützt werden, indem der Sachplan Fruchtfolgeflächen von 1992 überarbeitet wird. Erst in einer späteren Phase wird zu prüfen sein, ob auch Änderungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nötig sind. Für die Überarbeitung des Sachplans wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Expertengruppe einsetzen. Die Anhörung und Mitwirkung zum revidierten Sachplan soll 2017/18 erfolgen. Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für 2018 vorgesehen.


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