Bundesrat genehmigt die überarbeiteten Richtpläne der Kantone Schwyz und Uri

Bern, 24.05.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2017 die überarbeiteten Richtpläne der Kantone Schwyz und Uri genehmigt. Die Richtpläne erfüllen die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).

Die Kantone Schwyz und Uri haben ihre Richtpläne überarbeitet. Sie erfüllen damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG). Die seit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes geltenden Übergangsbestimmungen kommen für die beiden Kantone künftig nicht mehr zur Anwendung (siehe Kasten). Schwyz und Uri haben bei der Überarbeitung das Thema Siedlungsentwicklung ins Zentrum gestellt und weitere Inhalte angepasst.

Schwyz lenkt Wachstum in die urbanen Räume und macht Dichtevorgaben 

In der neuen kantonalen Raumentwicklungsstrategie geht Schwyz von einem künftigen Bevölkerungswachstum von jährlich 0,77 Prozent aus. Diese Annahme entspricht dem Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) von 2015. Das angenommene Wachstum wird auf drei Raumtypen verteilt: So sollen sechzig Prozent der zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohner im urbanen, dreissig Prozent im periurbanen und zehn Prozent im ländlichen Siedlungsraum Platz finden. Entsprechend dieser Verteilung wird das bis 2040 voraussichtlich benötigte Siedlungsgebiet in der Richtplankarte festgesetzt.

Um diese Verteilung des Bevölkerungswachstums in die urbanen und periurbanen Räume zu ermöglichen, haben die Gemeinden den Auftrag, die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen zu lenken. Bis 2040 ist in den urbanen und periurbanen Räumen die Bevölkerungsdichte um zehn Prozent zu erhöhen, während im ländlichen Raum die Dichte mindestens auf dem heutigen Niveau bleiben soll. Für Neueinzonungen sind klare Kriterien zu erfüllen und es kommen nach Raumtyp differenzierte Mindestdichten zur Anwendung.

Urner Gemeinden mit zu grosser Bauzone müssen rückzonen

Die Umsetzung des revidierten RPG ist für den Kanton Uri besonders anspruchsvoll. Die kantonale Auslastung der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen beträgt lediglich 96 Prozent (Kanton Schwyz: 103 Prozent), die Bauzonen sind also überdimensioniert. Ausserdem deuten die BFS-Bevölkerungsszenarien auf ein Abflachen des Bevölkerungswachstums und ab 2035 gar auf einen möglichen Rückgang hin. Aus diesem Grund beauftragt der Richtplan die Gemeinden, innerhalb von fünf Jahren ihre Bauzonen zu überprüfen und die nötigen Massnahmen zur Erreichung einer Bauzonenauslastung von 100 Prozent festzulegen. Damit sind auch Rückzonungen verbunden. Allfällige Einzonungen in Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssen mit Rückzonungen kompensiert werden, je nach Situation sogar mehrfach.

Der Kanton Uri orientiert sich am Bevölkerungsszenario hoch des BFS. Sollte sich das Bevölkerungswachstum gemäss dem mittleren oder gar tiefen Szenario entwickeln, kann sich die kantonale Auslastung weiter verschlechtern. Im Prüfungsbericht macht der Bund deshalb entsprechende Vorbehalte und beauftragt den Kanton, die Entwicklung weiter zu verfolgen.

Den gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) erforderlichen Mindestumfang an FFF hält Uri nur noch ganz knapp ein. Entsprechend streng sind die Richtplanvorgaben zum Umgang mit diesen besonders wertvollen Landwirtschaftsböden. Beispielsweise ist überall dort, wo FFF beansprucht werden, eine flächengleiche Kompensation erforderlich. Der Bundesrat stützt die Praxis des Kantons Uri zum Schutz der Fruchtfolgeflächen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz

Die Teilrevision des RPG hatte das Stimmvolk in der Abstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissen. Der Bundesrat hat die neuen Gesetzesbestimmungen auf den 1. Mai 2014 zusammen mit der revidierten Raumplanungsverordnung in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die fünfjährige Frist, während der die Kantone ihre Richtpläne an das revidierte RPG anpassen müssen. Solange kein überarbeiteter, durch den Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten für die Kantone die Übergangsbestimmungen. Diesen zufolge sind Einzonungen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur dann zugelassen, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. Neben Schwyz und Uri verfügen die Kantone Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern und Luzern bereits über einen Richtplan, der die Vorgaben des revidierten RPG erfüllt.

Das revidierte RPG verlangt, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Die Berechnung dieses Bedarfs richtet sich nach den von Bund und Kantonen gemeinsam beschlossenen «Technischen Richtlinien Bauzonen». Zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung trifft jeder Kanton die ihm zutreffend erscheinenden Annahmen, die jedoch das Szenario hoch des Bundesamts für Statistik (BFS) nicht übertreffen dürfen. Der kantonale Richtplan hat die Aufgabe, mit seinen Vorgaben eine korrekte Bauzonendimensionierung sicher zu stellen.


Adresse für Rückfragen

Raymond Beutler, Sektion Richtplanung, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. +41 58 469 20 20



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Kontakt

Medienstelle

+41 58 464 22 99

media@are.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/medien-und-publikationen/medienmitteilungen/medienmitteilungen-im-dienst.msg-id-66820.html