Richtplananpassung ermöglicht qualitativ hochwertige Verdichtung im Hochschulgebiet Zürich

Bern, 14.12.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14.Dezember 2018 die Richtplananpassung des Kantons Zürich zum Hochschulgebiet genehmigt. Der Kanton beabsichtigt, den gemeinsamen «Forschungs- und Gesundheitscluster» von ETH Zürich, Universitätsspital und Universität an zentraler Lage in der Stadt Zürich baulich weiterzuentwickeln.

Die Richtplananpassung des Kantons Zürich sieht vor, den Hochschulstandort im Zentrum der Stadt Zürich grundlegend zu erneuern und baulich zu verdichten. Die Geschossfläche der drei Institutionen soll von heute rund 870 000 m2 um bis zu 320 000 m2 erweitert werden können. Dazu sollen auch bestehende Gebäude abgebrochen und an deren Stelle deutlich höher gebaut werden können. Zeitgemässe betriebliche und bauliche Infrastrukturen sind für die drei Institutionen unabdingbar, um im internationalen Wettbewerb zukunftsgerichtet ihre Aufgaben in der Bildung, Forschung und Gesundheit wahrnehmen zu können. Bei der Erarbeitung der Planung wurde dafür auch ein neuer Standort auf der «grünen Wiese» geprüft, der jedoch insbesondere aus Sicht des Flächenverbrauchs grosse Nachteile nach sich gezogen hätte.

Die Stadt Zürich wurde vom Bundesrat per 1. Oktober 2016 als Ortsbild von nationaler Bedeutung in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenommen. Durch die Aufnahme eines Ortsbildes ins ISOS wird erklärt, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient. Ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege kommt zum Schluss, dass die vorgesehene bauliche Weiterentwicklung des Hochschulgebiets dieses Ortsbild stark beeinträchtigt. Allerdings handelt es sich bei den geplanten Nutzungen für Bildung, Forschung und Gesundheit um Interessen von nationaler Bedeutung. Die Weiterentwicklung der ETHZ ist für den Bund von grösster Wichtigkeit. Zudem entspricht die Planung dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen, wie es das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt und welches ebenfalls von hohem nationalem Interesse ist. Der Bundesrat hat nun mit seiner Genehmigung diesen Interessen ein höheres Gewicht gegeben als der ungeschmälerten Erhaltung des Ortsbildes. Dieser Grundsatzentscheid soll auch bei späteren Entscheiden des Bundes zu Gesuchen um Bauinvestitionsbeiträge an die Universität Zürich und an das Universitätsspital Zürich nicht mehr in Frage gestellt werden.

Bei der weiteren Umsetzung der baulichen Vorhaben in den kantonalen Gestaltungsplänen soll aber den Anliegen des Ortsbildschutzes bestmöglich Rechnung getragen und das Ortsbild soweit wie möglich geschont werden. Der Bundesrat ergänzt in diesem Sinne im Rahmen seiner Genehmigung einen bereits bestehenden Auftrag des Richtplans.


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