Anzahl Zweitwohnungsgemeinden bleibt 2021 stabil

Ittigen, 31.03.2022 - 2021 ist die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent praktisch gleich geblieben wie im Vorjahr. Auch haben bloss wenige Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil, der neu über oder unter 20 Prozent liegt.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seit 2013 keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Um die Zweitwohnungsanteile zu ermitteln, verpflichtet das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) alle Gemeinden dazu, jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE veröffentlicht die Wohnungsinventare jeweils Ende März. Aufgrund der Art, wie die Wohnungen genutzt werden, berechnet das ARE den Zweitwohnungsanteil der Gemeinden (siehe Kasten). 

Die aktuellen Berechnungen zeigen, dass sieben Gemeinden neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen und der Anteil bei acht Gemeinden auf unter 20 Prozent sank (siehe Tabelle). Die Anzahl der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent bleibt somit auf dem Niveau vom Vorjahr. Bei den insgesamt fünfzehn Gemeinden mit verändertem Status handelt es sich meist um kleinere, wenig touristische Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil nahe über oder unter 20 Prozent. Bei kleineren Gemeinden kann schon eine geringe Zu- beziehungsweise Abnahme der Erstwohnsitze und des Wohnungsangebots den Zweitwohnungsanteil beeinflussen. So gibt beispielsweise in Heiligenschwendi – bei praktisch gleichbleibender Anzahl Wohnungen – ein Dutzend neuer Erstwohnsitze den Ausschlag, dass der Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent sinkt. 

Jene Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil neu über oder unter 20 Prozent liegt, können innerhalb von 30 Tagen Stellung nehmen und in Absprache mit dem ARE ihr Wohnungsinventar präzisieren. Das ARE prüft anschliessend, ob das ZWG in diesen Gemeinden zur Anwendung kommt.

Das Wohnungsinventar
Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen auf diese Weise zuverlässig ermitteln. Freiwillig weisen die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen aus, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare nur beschränkt miteinander vergleichbar.


Adresse für Rückfragen

Gabriel Weick, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Sektion Siedlung und Landschaft
Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Tel. 058 483 65 27
gabriel.weick@are.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Kontakt

Medienstelle

+41 58 464 22 99

media@are.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/medien-und-publikationen/medienmitteilungen/medienmitteilungen-im-dienst.msg-id-87816.html