
Jahr | 2004 |
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Die Konzessionen nach Art. 22 FMG begründen ein öffentliches Interesse an der Realisierung der darin vorgesehenen Netze. Die Abwägung mit den entgegenstehenden Interessen hat aber in den raumplanerischen Verfahren zu erfolgen.
Merksätze zur Problematik von Mobilfunkanlagen und Raumplanung (PDF, 21 kB, 01.12.2004)