Merkblatt Windenergie - Umsetzung des revidierten Energiegesetzes im kantonalen Richtplan

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Jahr 2022

Seit 2018 ist das totalrevidierte Energiegesetz in Kraft. Dieses fordert unter anderem die Ausscheidung von geeigneten Gebieten zur Nutzung der Windkraft im kantonalen Richtplan. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Element zur Umsetzung der Energiestrategie des Bundes. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen ist dabei besonders gefragt. Das Merkblatt Windenenergie konkretisiert in kompakter Form, welche Aspekte bei der Windenergieplanung im kantonalen Richtplan beachtet werden müssen und welche Schritte vor sowie nach der Richtplanung notwendig sind. Das Merkblatt befasst sich mit der raumplanerischen Methodik bei der Windenergieplanung und soll dazu beitragen, dass diese in allen Kantonen einheitlich angewendet wird.

Seit 2018 ist das totalrevidierte Energiegesetz in Kraft. Dieses fordert unter anderem die Ausscheidung von geeigneten Gebieten zur Nutzung der Windkraft im kantonalen Richtplan. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Element zur Umsetzung der Energiestrategie des Bundes. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen ist dabei besonders gefragt. Das Merkblatt Windenenergie konkretisiert in kompakter Form, welche Aspekte bei der Windenergieplanung im kantonalen Richtplan beachtet werden müssen und welche Schritte vor sowie nach der Richtplanung notwendig sind. Das Merkblatt befasst sich mit der raumplanerischen Methodik bei der Windenergieplanung und soll dazu beitragen, dass diese in allen Kantonen einheitlich angewendet wird.



Merkblatt Windenergie - Umsetzung des revidierten Energiegesetzes im kantonalen Richtplan (PDF, 439 kB, 17.08.2022)

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